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vdek zu den geplanten Änderungen im Arzneimittelbereich / Regelungen gefährden Festbetragsregelungen und Reimporte bei Arzneimitteln

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich der fachlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss zum geplanten “Zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften” am 11.6.2012 warnt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) vor Änderungen, die das gute Verfahren der Nutzenbewertung von Arzneimitteln wieder aushebeln könnten. Ulrike Elsner, Vertreterin des Vorstandes des vdek, sagte: “Nachdem nun der erste Erstattungsbetrag zwischen Pharmaindustrie und GKV-Spitzenverband vereinbart wurde, sollten nicht durch die Hintertür wieder Regelungen eingeführt werden, die die Steuerungsfähigkeit in der Arzneimittelversorgung gefährden könnten. Insbesondere die Überlegungen zur Vertraulichkeit des Erstattungsbeitrages lehnt der vdek ab, weil sie die Neubildung von Festbeträgen und die Regelungen zum Reimport von Arzneimitteln gefährden. Durch die Festbeträge spart die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) jährlich rund fünf Milliarden Euro ein. Die Reimporte generieren ein Einsparvolumen von rund 300 Millionen Euro jährlich.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 25 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– BARMER GEK
– Techniker Krankenkasse
– DAK-Gesundheit
– KKH-Allianz
– HEK – Hanseatische Krankenkasse
– hkk

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen “Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)” in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen und eine Geschäftsstelle in Westfalen-Lippe mit insgesamt weiteren rund 340 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.