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vdek zum Kabinettsbeschluss des GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetzes / Abschaffung Kopfpauschale ist das richtige Signal – aber vollständige Beitragssatzautonomie noch nicht erreicht

Pressemitteilung

Berlin – „Die Abschaffung des pauschalen Zusatzbeitrages ist die richtige Entscheidung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).“ Dies erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum neuen GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG). Das Gesetz korrigiere Fehlentwicklungen im Wettbewerb, und die Krankenkassen erhielten wieder mehr Freiheiten über die Gestaltung der Beitragssätze. Zudem werde die Solidarität in der GKV durch die einkommensabhängige Beitragserhebung gestärkt, „denn jede(r) zahlt Beiträge entsprechend seiner finanziellen Leistungsfähigkeit“, so Elsner. Entfallen werde zukünftig auch das aufwändige und bürokratische Monster „Sozialausgleich“.

Zwar ist das Ziel der Ersatzkassen, vollständig über die Beitragssätze bestimmen zu können, nicht erreicht worden. Mit der Umwandlung des pauschalen in einen prozentualen Zusatzbeitrag erhalten die Krankenkassen aber zumindest Beitragsautonomie über den Zusatzbeitragsbereich. Kritisch sehen die Ersatzkassen jedoch nach wie vor die Festschreibung des allgemeinen paritätisch finanzierten Beitragssatzes von 14,6 Prozent. „Für künftige Ausgabensteigerungen müssen dann allein die Versicherten aufkommen. Hier muss es Anpassungsmechanismen beim allgemeinen Beitragssatz geben“, forderte die vdek-Vorstandsvorsitzende.

Die Ersatzkassen begrüßen auch die Absicht des Gesetzgebers, den Morbi-RSA weiterzuentwicklen. Der Finanzausgleich weist seit Langem Fehlentwicklungen und technische Ungenauigkeiten auf, die zu einer Unterdeckung beziehungsweise Unterfinanzierung des Ersatzkassensystems im Verhältnis zu anderen Kassenarten führen. Elsner: „Andere Kassenarten erhalten somit mehr Finanzmittel aus dem Fonds, als sie für die Versorgung ihrer Versicherten benötigen. Diese Fehlentwicklungen müssen korrigiert werden.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– BARMER GEK
– Techniker Krankenkasse (TK)
– DAK-Gesundheit
– Kaufmännische Krankenkasse – KKH
– HEK – Hanseatische Krankenkasse
– hkk
* (sortiert nach Mitgliederstärke)

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)” in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen und eine Geschäftsstelle in Westfalen-Lippe mit insgesamt rund 300 sowie weiteren 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.