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vdek zum Referentenentwurf „Krankenhausanpassungsgesetz“ – Mehr Mitspracherechte für Krankenkassen bei Ausnahmenregelungen sind wichtig, aber es gibt noch viel Nachbesserungsbedarf

Pressemitteilung

Berlin – Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Der nun vorgelegte Referentenentwurf eines KHAG beinhaltet weiterhin zahlreiche Ausnahmeregelungen, zum Beispiel was die Einhaltung der bundesweit einheitlichen Qualitätskriterien durch die Länder anbelangt. Das bleibt problematisch. Positiv ist, dass die Länder bei der Festlegung dieser Ausnahmeregelungen, zum Beispiel keinen Freibrief erhalten, sondern über eine sogenannte Einvernehmensregelung ein Mitspracherecht für Krankenkassen auf Landesebene verankert wird. Um die Länder an Bord zu holen, orientiert sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an der lösungsorientierten Vorgehensweise Nordrhein-Westfalens bei der Einführung von Leistungsgruppen. Der Strukturwandel muss in erster Linie das Ziel verfolgen, die Versorgung qualitativ für die Patientinnen und Patienten zu verbessern. Hier müssen wir alle an einem Strang ziehen. Kritisch sehen wir jedoch nach wie vor die neue Vereinbarungsregelung zu den Standorten. Eine Abweichung bei der Standortdefinition von geografischen hin zu medizinischen Pseudovorgaben führt zu einer Aufweichung, die eine sachgerechte Anwendung von Qualitäts- und Strukturanforderungen zunichtemacht und die Patientenversorgung nicht verbessert, sondern gefährdet.

Dass es bei der Vorhaltefinanzierung zu Zeitverschiebungen kommen soll, ist nachvollziehbar. Es fehlen jedoch Regelungen zur Begrenzung des Ausgabenanstieges für Krankenhausbehandlungen. Hier muss angesichts der angespannten Finanzsituation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dringend nachgebessert werden. Ein Schritt in die richtige Richtung ist, dass der Bund seiner Finanzierungsverantwortung für den Krankenhaustransformationsfonds nachkommt und die gesetzlichen Krankenkassen nun verbindlich davon befreit werden sollen. Positiv ist hier, dass auch hier die Krankenkassen ein Mitspracherecht haben. Wir werden alles daransetzen, gemeinsam mit den Ländern den Strukturwandel voranzutreiben und die Patientenversorgung somit zu verbessern.”

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 29 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK)
– BARMER
– DAK-Gesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse
– hkk – Handelskrankenkasse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse

Der vdek wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Heute arbeiten bundesweit über 700 Beschäftigte beim vdek. Hauptsitz des Verbandes mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Bundeshauptstadt Berlin. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit über 400 Beschäftigten, sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.