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Vernetzung bedeutet höhere Gefährdung für KRITIS-Betreiber

TÜV SÜD gibt Hilfestellung für Kritische Infrastrukturen

München – Digitalisierung und die zunehmende Vernetzung aller Versorgungsbereiche stellen den modernen Lebensstandard sicher. Aber so modern die Systeme auch sind, so verletzlich sind sie auch. Als kritische Infrastrukturen (KRITIS) werden Betreiber bezeichnet, die mehr als 500.000 Personen versorgen. TÜV SÜD informiert darüber, dass ein Betreiber, der unter die BSI-Kritisverordnung fällt, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen treffen muss. Zudem besteht alle zwei Jahre Nachweispflicht gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Es ist nur ein Szenario unter vielen möglichen, aber die Auswirkungen wären gravierend, wenn beispielsweise die Infrastruktur eines Stromanbieters angegriffen wird und in allen deutschen Großstädten über eine längere Dauer keine Elektrizität verfügbar wäre. Der Verfassungsschutz warnt regelmäßig vor Cyberkriminellen, die kritische Infrastrukturen in Deutschland im Visier haben. Diese Angriffe können möglicherweise von ausländischen Kräften für propagandistische Zwecke in der Informationstechnologie genutzt werden oder mittels eines Sabotageaktes in der Infrastruktur für Verunsicherung in der Bevölkerung sorgen. Unternehmen werden seitens des Gesetzgebers hier in die Pflicht genommen.

Kritische Infrastrukturen

Unter kritischer Infrastruktur werden Anlagen oder Systeme verstanden, die für die Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind, wie die Strom- und Wasserversorgung. Das IT-Sicherheitsgesetz legt seit 2015 fest, welche Wirtschaftsbereiche als kritische Sektoren gelten, bei deren Ausfall es also zu empfindlichen Einschnitten des Gemeinwohls kommen würde. Zudem sind weitere Branchen gelistet: Gesundheit, IT, Telekommunikation, Transport und Verkehr, Finanzen/Versicherung und Ernährung.

Betroffene Betreiber müssen dem BSI Nachweise vorlegen, dass sie angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen haben, um ihre Systeme gegen Angriffe und Sabotage zu schützen. Das Bundesamt liefert Orientierungshilfen, welche Themenbereiche bearbeitet werden sollten. Dazu gehört beispielsweise die Umsetzung eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach dem international anerkannten Standard ISO/IEC 27001. Die getroffenen Maßnahmen müssen dem „Stand der Technik“ genügen. Die entsprechenden Nachweise sind durch speziell ausgebildete Prüfer zu erbringen. Betreiber sollten die Zeitschiene genau im Auge haben, da entsprechende Projekte je nach Ausgangslage sechs bis 24 Monate dauern können.

Weitere Informationen zur Erstellung von Nachweisen gemäß §8 BSIG gibt es unter www.tuev-sued.de/management-systeme/it-dienstleistungen/kritis.