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Versandhandel zerstört Strukturen der Arzneimittelsicherheit

Symposium der Uni Bonn diskutiert über Gesundheitsgefährdung

Berlin – Der Versandhandel mit Arzneimitteln untergräbt die Sicherheitsmechanismen, die für die Abgabe von Medikamenten an Patienten vorgesehen sind. Die Politik muss sich einer Generaldebatte stellen, ob der Verbraucherschutz durch eine de facto immer öfter umgangene Apothekenpflicht weiter ausgehöhlt werden soll. Dies fordert Lutz Tisch, Geschäftsführer für Apotheken-, Arzneimittel- und Berufsrecht der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, auf dem heutigen Symposium “Versandhandel – Fortschritt der Arzneimittelversorgung oder Gesundheitsgefährdung?” der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn.

Was der Gesetzgeber beim Versandhandel für verzichtbar halte, könne auch in der ortsgebundenen Arzneimittelversorgung nicht gefordert werden, warnt Tisch. “Die durch Gerichtsurteile zugelassene Kooperation von Versandhändlern und Drogerien schafft eine Beliebigkeit von Arzneimittelübergabestellen und pervertiert somit weitgehend die Apothekenpflicht.” In seinem Vortrag fordert der ABDA-Geschäftsführer ein klares Bekenntnis der Politik zur Korrektur dieses Misstandes.

Über die Ergebnisse von Testkäufen im Internet berichtet Astrid Kaunzinger, Abteilungsleiterin des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker, auf dem Symposium: Das Haarwuchsmittel Propecia wurde bei 24 “auffälligen” Versandhändlern bestellt, von denen 12 Anbieter lieferten. In allen Fällen wurde das verschreibungspflichtige Medikament ohne Vorlage eines ärztlichen Rezeptes versendet. Unter 14 Lieferungen befanden sich 6 Fälschungen, darunter 4 Präparate ohne Wirkstoff. Bei weiteren 2 Packungen war ein Mindergehalt und mangelhaftes Freisetzungsverhalten feststellbar. Die Fälschungen waren visuell kaum vom Original zu unterscheiden.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de