eurocom zur Fortschreibung der Produktgruppe 37 „Brustprothesen“
Berlin – Brustkrebs ist die häufigste Krebsart bei Frauen. Jedes Jahr erkranken in Deutschland laut Robert Koch-Institut etwa 75.000 Frauen neu daran. Sichergestellt werden muss, dass Patientinnen nach der Tumorentfernung eine adäquate Anschlussversorgung erhalten. Darauf weist die eurocom anlässlich der am 22. Januar 2026 bekanntgegebenen Fortschreibung der Produktgruppe 37 „Brustprothesen“ des Hilfsmittelverzeichnisse hin. Die Herstellervereinigung begrüßt dabei ausdrücklich die Klarstellung des GKV-Spitzenverbandes, dass für die Aufnahme von Brustprothesen kein Nachweis des medizinischen Nutzens erforderlich ist, da sie dem Behinderungsausgleich dienen. Damit werden die Aufnahmeanforderungen eindeutiger. Allerdings besteht auch Nachbesserungsbedarf. Oda Hagemeier, Geschäftsführerin eurocom, erklärt: „Wir setzen uns für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Brustprothesen ein, die dem indizierten täglichen Gebrauch standhält. Insofern bedauern wir, dass die Chance vertan wurde, zwei zentrale Schwachstellen zu beseitigen: die zu lange Regelgebrauchszeit und die fehlende Verankerung einer Wechselversorgung. Beides mindert die Versorgungsqualität – und geht damit zu Lasten der Patientinnen.“
Regelgebrauchszeit ist wirklichkeitsfern
Bei einer täglichen Tragedauer von bis zu 24 Stunden und einer täglich erforderlichen Reinigung sind Brustprothesen einer enormen Belastung ausgesetzt – mit großem Einfluss auf ihre begrenzte Haltbarkeit. Galt noch bis zur Fortschreibung 2018 eine Regelgebrauchszeit von einem Jahr, so wurde diese seitdem auf ‚etwa zwei Jahre‘ verdoppelt. Ausschließlich in Fällen signifikanter anatomischer Änderungen gilt eine frühere Folgeversorgung als begründet. Hagemeier dazu: „Dass die aktuelle Fortschreibung daran festhält, bedauern wir sehr. Eine zweijährige Regelgebrauchszeit ist im praktischen Alltag nicht zumutbar und geht an der Lebensrealität der Patientinnen vorbei. Eine Rückkehr zur Regelgebrauchszeit von einem Jahr ist im Sinne einer adäquaten Versorgung unerlässlich.“
Bedarfsgerechte Wechselversorgung etablieren
Das Hilfsmittelverzeichnis sieht nach wie vor die Versorgung mit lediglich einer Brustprothese vor. Dieser fortbestehende Verzicht auf die Verankerung einer Doppelausstattung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung blendet ebenfalls die erhebliche Beanspruchung einer Brustprothese im Lebensalltag der Betroffenen aus. Viele Patientinnen befinden sich in systemischer Therapie, etwa mit Antihormonpräparaten, deren Metabolite über die Haut ausgeschieden werden. Dies kann zu vermehrter Schweißbildung führen, wodurch das Prothesenmaterial in Mitleidenschaft gezogen und unangenehme Gerüche absorbiert werden können. Dies gilt auch für intensive Gerüche im beruflichen Umfeld sowie für die Aufnahme von Chlorgeruch bei regelmäßigem Schwimmen – einer empfohlenen Rehabilitationsmaßnahme. „Dass die Doppelausstattung erneut nicht zum Standard der Definitivversorgung wird, wiegt schwer – insbesondere mit Blick auf die Begründung, es handele sich bei den beschriebenen Lebensumständen um Einzelfälle. Gilt doch für eine Vielzahl von Patientinnen, dass sie sich nach dem operativen Eingriff einer medikamentösen Therapie unterziehen müssen“, so Hagemeier.
Über eurocom
eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören die maßgeblichen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an, die im deutschen und europäischen Markt tätig sind.
