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VFA schrieb bei Gesetzgeber ab

Pressemitteilung

Berlin – Presseberichte, wonach die Koalition einen Änderungsantrag zum Arzneimittelneuordnungsgesetz von der Pharmaindustrie übernommen habe, sind falsch.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist auf der Grundlage des Referentenentwurfes des BMG entstanden, der vom Kabinett beschlossen und bereits im Juli in den Bundestag eingebracht worden ist (Bundestagsdrucksache 17/2413 vom 6. Juli 2010). Die Kriterien für die Verordnung wurden in diesem Kabinettsbeschluss schon vor Monaten vom Gesundheitsministerium festgelegt. An diesen hat sich nichts geändert. Der in Presseberichten genannte Vorschlag des VFA zitiert insofern den Kabinettsbeschluss aus dem Juni. Gemäß der Absprache mit den Regierungsfraktionen wurde die Regelung allein dahingehend geändert, dass nun nicht mehr der Gemeinsame Bundesausschuss, sondern das BMG als Verordnungsgeber den Rahmen für die Kriterien regelt.

Mit dem Arzneimittelneuordnungsgesetz wird erstmals das Preismonopol der Pharmaindustrie bei innovativen Arzneimitteln durch Wettbewerbsverhandlungen ersetzt. Allein durch dieses Gesetz wird der Pharmaindustrie künftig jährlich ein Sparbeitrag von bis zu 2 Mrd. Euro auferlegt. Durch den Erlass der Verordnung zur Nutzenbewertung soll sichergestellt werden, dass der eingeschlagene Weg langfristig und transparent gesichert wird.

Weitere Informationen unter: http://www.bmg.bund.de.

Den Text des Gesetzentwurfes finden Sie hier:

http://www.bmg.bund.de