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Vorrang der Organspende vor der Gewebeentnahme wurde ausdrücklich im Gesetz formuliert und durch eine Dokumentationspflicht abgesichert

Gewebegesetz – Union setzt praxisgerechte Verbesserungen durch

Berlin – Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss, Hubert Hüppe MdB, erklären:

Heute hat der Gesundheitsausschuss das Gewebegesetz abschließend beraten. Damit wird die Geweberichtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt, die Qualitäts- und Sicherheitsstandards festlegt.

Die Union hat in den Beratungen zum Gewebegesetz in den vergangenen Monaten substantielle Verbesserungen durchgesetzt, die sowohl fachlichen als auch ethischen Bedenken Rechnung tragen.

Unsere Änderungsanträge zum Gewebegesetz sind heute mit großer Mehrheit im Gesundheitsausschuss beschlossen worden. Damit haben wir im parlamentarischen Verfahren der Kritik der Sachverständigen, der Ärzteschaft, der Verbände, der Kirchen und der Industrie Rechnung getragen.

Wesentliche Punkte, für die sich die Union im parlamentarischen Beratungsverfahren eingesetzt hat, sind:

Der Vorrang der Organspende vor der Gewebeentnahme wurde ausdrücklich im Gesetz formuliert und durch eine Dokumentationspflicht abgesichert.

Für klassische Gewebetransplantate wie Herzklappen und Augenhornhäute wird es keine kostenintensive Überbürokratisierung geben. Solche nicht industriell bearbeiteten Gewebe unterliegen nicht der herkömmlichen Zulassungspflicht für Arzneimittel. Die Sicherheit der Patienten wird vielmehr durch eine verfahrensbezogene Genehmigungspflicht gewährleistet.

Nicht industriell bearbeitete Gewebe unterliegen dem Handelsverbot. Damit wird der befürchteten Kommerzialisierung dieser Gewebespenden ein Riegel vorgeschoben.

Wir haben ausdrücklich klargestellt, dass weder menschliche Ei- und Samenzellen, noch menschliche Embryonen zum Arzneimittel werden.

Den begründeten Einwänden der Behindertenverbände gegen Knochenmarksentnahme bei nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen sind wir nachgekommen

Der Gesundheitsausschuss hat mit seinem heutigen Beschluss unsere Arbeit bestätigt und den Weg in die abschließende zweite und dritte Lesung im Plenum eröffnet.