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Wahl der Selbstverwaltungsorgane der deutschen Sozialversicherungen vom 11. April bis zum 1. Juni 2011

Hohe Beteiligung an Sozialwahl wünschenswert

Berlin – Die Wahl der Selbstverwaltungsorgane der deutschen Sozialversicherungen findet vom 11. April bis zum 1. Juni 2011 statt. Derzeit werden die Unterlagen zur Briefwahl an Wahlberechtigte versendet. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß: “Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und bei den gesetzlichen Krankenversicherungen BARMER GEK, TK, DAK, KKH-Allianz, hkk-Erste Gesundheit, BKK Ernst & Young und HypoVereinsbank BKK erhalten in diesen Tagen die Wahlunterlagen und können ihre Vertreter in der Selbstverwaltung wählen. Hinzu können noch Sozialversicherungsträger kommen, die zum 1. Januar 2011 fusioniert haben und daher zu einem späteren Zeitpunkt wählen. Wir appellieren an die Versicherten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Denn schließlich hat die Selbstverwaltung viel Macht. So setzt sie den Haushaltsplan und Unfallverhütungsvorschriften fest, entscheidet über Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und vieles mehr. Personen in Gremien, die Macht haben, sollten auch in demokratischen Wahlen zu ihrem Amt kommen. Die Mitglieder der Selbstverwaltung sollten für ihre Arbeit mit einem klaren Mandat der Versicherten ausgestattet sein. Daher muss das Ziel sein, die Wahlbeteiligung deutlich zu steigern.“ Hintergrund: Bei den Sozialwahlen wählen Versicherte und Arbeitgeber jeweils ihre Vertreter in das Gremium der Selbstverwaltung in Renten-, Kranken-, und Unfallversicherung. Wahlberechtigt sind Sozialversicherte, die Beiträge zahlen, über 16 Jahre alt sind und in der Europäischen Union, der Schweiz, Island, Liechtenstein oder Norwegen wohnen. Bei der letzten Wahl 2005 lag die Wahlbeteiligung bei etwa 30 Prozent. In den letzten Jahrzehnten hat sich die „Wahl ohne Wahlhandlung“ etabliert. Das heißt, dass nur so viele Kandidaten kandidieren, wie Mandate zu vergeben sind.