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Wahlfreiheit für Patienten muss auch im stationären Bereich gelten

DKG zum Vorschlag einer “Richtlinie über die Ausübung von Patientenrechten bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung” der Europäischen Kommission

Berlin – Anlässlich der Veröffentlichung des Vorschlags einer “Richtlinie über die Ausübung von Patientenrechten bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung” durch die Europäische Kommission erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die deutschen Krankenhäuser stellen sich dem grenzüberschreitenden Wettbewerb zwischen den Gesundheitsdienstleistungserbringern, den die Europäische Kommission mit dem Vorschlag einer Richtlinie zu Patientenrechten initiieren will.

Die Stärkung der Patientenrechte und die damit verbundene größere Wahlfreiheit, sich an einem Krankenhaus seiner Wahl behandeln zu lassen, soll auch für den stationären Bereich in Zukunft gelten. Insofern ist der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission, der den Mitgliedstaaten das Vorschalten einer Genehmigung nur unter eingeschränkten Bedingungen erlaubt, nur konsequent.

Allerdings ist bei weitergehenden Vorgaben der Kommission für die Organisation des Krankenhauswesens strengste Zurückhaltung geboten. Beispielsweise sind Vorschläge, die Kliniken in sogenannten Europäischen Referenznetzwerke zusammenführen, für die Herstellung der Wahlfreiheit von Patienten nicht relevant und greifen gleichzeitig tief in die Planungshoheit der Mitgliedsstaaten ein. Die Gestaltungskompetenz der EU-Staaten für ihre Gesundheitssysteme darf aber durch die Richtlinie nicht beeinträchtigt werden.

Deutsche Krankenhäuser sehen die Chancen, mit qualitativ hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen vermehrt Patienten aus dem europäischen Ausland betreuen zu können. Es gilt, diese Chancen zu ergreifen, ohne dabei über das Ziel, Rechtssicherheit bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung herzustellen, hinauszuschießen. Darauf werden wir beim offiziellen Gesetzgebungsverfahren genau achten.“