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Warum braucht ein Zahn manchmal eine erneute Wurzelkanalbehandlung?
Revisionsbehandlung

Warum braucht ein Zahn manchmal eine erneute Wurzelkanalbehandlung?

Pressemitteilung

Leipzig – Zähne, deren Wurzelkanal behandelt wurde, können grundsätzlich genauso lange erhalten bleiben wie nicht wurzelbehandelte Zähne – im Idealfall also ein Leben lang. Der Erhalt der eigenen Zähne durch eine endodontische Therapie ist sehr oft möglich und vor allem sehr sinnvoll, denn der eigene Zahn erhält die natürliche Gebissstruktur am besten, darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie e.V. (DGET) hin.

Da die Wurzelkanalbehandlung einen der kompliziertesten zahnmedizinischen Eingriffe darstellt, ist es möglich, dass die erste Behandlung nicht den gewünschten Erfolg erzielt, also der bereits behandelte Zahn nicht abheilt oder nach Monaten oder sogar Jahren wieder Beschwerden entstehen.

Sollte einer dieser Fälle eintreten, kann eine erneute Behandlung des Zahnes, die sogenannte Revision, doch noch den gewünschten Erfolg bringen. In Abhängigkeit von der Ursache wird so häufig ein chirurgischer Eingriff oder eine Extraktion vermieden.

Bei der Revision wird der Zahn erneut eröffnet, um einen Zugang zu den Wurzelkanälen zu schaffen. Dazu kann es notwendig sein, eine eventuell vorhandene Krone oder Brücke zu entfernen, um einen optimalen Zugang zu dem Wurzelkanalsystem zu erhalten. Bevor die eigentliche Behandlung beginnt, wird ein kleines elastisches Tuch (Kofferdam) um den Zahn angebracht, um diesen während der Behandlung frei von Speichel und Bakterien zu halten. Zunächst wird das Zahninnere sorgfältig nach bisher unentdeckten Wurzelkanälen und Hohlräumen abgesucht. Dabei sind stark vergrößernde Lupenbrillen oder ein Dentalmikroskop ausgesprochen hilfreich, um diese winzig kleinen Strukturen zu erkennen. Nachdem die alte Wurzelfüllung entfernt ist, werden die Kanäle mit feinsten Instrumenten und desinfizierenden Spülmitteln gesäubert und anschließend wieder mit einer bakteriendichten Wurzelfüllung versehen und der Zahn mit einer Füllung verschlossen

Nach abgeschlossener Revisionsbehandlung sollte möglichst bald eine Krone oder Teilkronenversorgung angefertigt werden, um den Zahn vor Beschädigungen zu schützen und die volle Funktionsfähigkeit wieder herzustellen. Ihr Zahnarzt wird Sie dazu gerne beraten.

Weiterführende Informationen: www.ErhalteDeinenZahn.de