Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Was der Patient wissen will – und nicht, was die Industrie verkaufen will

Europäisches Parlament ändert Vorschlag zu Arzneimittelwerbung/-Information grundlegend

Straßburg – “Im Vordergrund unseres heutigen Beschlusses zur verbesserten Patienteninformation steht, was der Patient wissen will und nicht, was die Industrie verkaufen will.” Dies erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP – Christdemokraten), Dr. Peter Liese (CDU) nach der Abstimmung über den Kommissionsvorschlag zu Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Seit vielen Jahren wurde in der Europäischen Union kontrovers über das Thema diskutiert. Im Jahr 2008 hatte der damals noch verantwortliche Industriekommissar Günter Verheugen vorgeschlagen, das bestehende Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu lockern. Der Vorschlag war auf massiven Protest von Parlamentariern, Krankenkassen, Patienten- Ärzte und Verbraucherorganisationen gestoßen. “Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel hat schwere Risiken und Nebenwirkungen. In den USA hat sich gezeigt, dass durch Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel teure und nebenwirkungsreiche Medikamente verstärkt verschrieben werden und dass das Arzt-Patienten-Verhältnis gestört wird. Deshalb haben wir diese Ideen abgelehnt.”

Angenommen haben die Abgeordneten jedoch zahlreiche Änderungsanträge, die geprüfte und unabhängige Informationen für die Patienten in Zukunft leichter zugängig machen. “Im Mittelpunkt dabei steht ein Informationsportal über Arzneimittel, das unabhängig betrieben wird und auch Informationen über die Krankheit selbst und andere Therapiemöglichkeiten bereithalten soll. Die Industrie soll Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel nur dann weitergeben können, wenn diese vorab geprüft sind. “Hier geht es einerseits um den Beipackzettel, aber auch um häufig gestellte Fragen und Antworten. Damit die Informationen nicht tendenziös und verkaufsfördernd sind, muss die gleiche Behörde, die das Arzneimittel und den Beipackzettel zulässt, auch diesen Text zulassen”, so der Arzt und Europaabgeordnete. Das Europäische Parlament hat außerdem entschieden, dass die Industrie nicht aktiv auf den Patienten zugehen, sondern nur auf Anfrage von Patienten reagieren darf.