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Welttag der Suizidprävention: Ärzte für das Leben e.V. fordern weiterhin Ächtung des ärztlich assistierten Suizids

Pressemitteilung

Münster – Zum Welttag der Suizidprävention am 10. September fordern Ärzte für das Leben e.V. weiterhin die Ächtung des ärztlich assistierten Suizids. Seit 2003 wird alljährlich an diesem Tag an die Tragödie eines Suizids erinnert. Der Verein unterstreicht die Wichtigkeit dieser Initiative der International Association for Suicide Prevention und der Weltgesundheitsorganisation. Selbsttötung nimmt Platz 20 auf der Liste aller Todesursachen in Deutschland ein. Mit mehr als 9.000 Toten im Jahr sterben mehr Leute durch die eigene Hand als durch Verkehrsunfälle, Drogen, Mord und HIV zusammen.

Aus diesem Anlaß unterstreichen die Ärzte für das Leben e.V. ihre Forderung, dass der Arzt sich niemals am Selbstmord seiner Patienten beteiligen darf. Ende 2015 wurde nach zähen Verhandlungen Paragraf 217 StGB revidiert. Dieses Gesetz hat die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe verboten, die nicht-geschäftsmäßige für Angehörige und „Nahestehende“ des Suizidwilligen aber straffrei gestellt. Gleichzeitig hat die Bundesärztekammer in Paragraf 16 der Musterberufsordnung für Ärzte klargestellt, dass Ärzte Sterbenden beizustehen haben, dass es ihnen verboten ist, Patienten auf deren Verlangen zu töten, und dass sie keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen.

Am 3. Juli dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof jedoch zwei Ärzte freigesprochen, die Suizidbeihilfe geleistet haben. Laut dem Richter handelte es sich bei den Suiziden um eine „Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts“. Nach Eintritt der Bewusstlosigkeit in Folge der Einnahme des Tötungsmittels seien die Ärzte nicht zur Rettung der Leben ihrer Patienten verpflichtet gewesen.

Nach diesem Urteil haben verschiedene Vertreter von Ärzteorganisationen wie die Bundesärztekammer sowie die Ärztekammer von Hamburg und Westfalen-Lippe sich enttäuscht gezeigt. Rudolf Henke, Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund sagte, die Aufgabe von Ärzten sei Leben zu erhalten und Leiden zu lindern. Er äußerte die Befürchtung, dass das Bundesgerichtshofurteil „eine schleichende Legalisierung des ärztlich begleiteten Suizids“ darstellen könnte.

Die meisten Experten gehen davon aus, dass der sogenannte „Bilanzsuizid“, der Freitod also, sofern er überhaupt vorkommt, extrem selten ist. Vielmehr liegen in den allermeisten Fällen äußere Gründe oder eine psychische Störung vor, bei deren Linderung der Suizidwunsch generell wegfällt.

Am Welttag der Suizidprävention betonte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben: „Die Regelungen des neuen Paragrafen 217 StGB müssen trotz des neuen Urteils des Bundesgerichtshofs weiterhin beachtet werden. Die Suizidbeihilfe darf nicht zu einem „Geschäftsfeld“ von Ärzten werden, die bei einem praktischen Wegfall des Strafbarkeitsrisikos das Leben von immer mehr alten, kranken und einsamen Menschen gefährdet wäre. Alte und kranke Patienten sollen an der Hand ihres Arztes sterben dürfen, niemals aber durch diese Hand getötet werden.“

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de