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Wenig fokussiertes MDK-Prüfsystem verursacht bei Kliniken Bürokratiekosten in Millionenhöhe

DKG zur Prüfung von Krankenhausabrechnungen durch den MDK

Berlin – Zu Aussagen des Bundesversicherungsamtes (BVA), wonach sich durch verbesserte Kontrollen von Krankenhausabrechnungen durch die Krankenkassen Einsparungen in Höhe von 90 Millionen Euro erzielen ließen, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:

“Es ist unerklärlich, wie das BVA die Schlussfolgerung von Mehrausgaben aufgrund mangelnden Prüfverhaltens der Krankenkassen treffen kann. Die Krankenhäuser werden heute intensiver denn je von den Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst (MDK) mit einer Welle systematischer Prüfungen überzogen. Dazu gibt es ausgefeilte Prüfprogramme beim MDK. Für eine weitere Intensivierung der Prüfquote gibt es nicht den geringsten Anlass. Im Gegenteil – die Politik selbst ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Prüfquote zu hoch ist. Daher hat die Koalitionsregierung mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eine Verfahrensänderung geschaffen, um künftig der Nutzung der MDK-Prüfungen zur unverhältnismäßigen Einzellfallsteuerung seitens der Krankenkassen wirkungsvoll zu begegnen.

Unbestritten ist, dass die Anzahl der Einzelfallprüfungen des MDK in katastrophaler Weise zugenommen haben. Dies legen die Prüfquoten des MDK in Höhe von bis zu 45 Prozent aller Krankenhausfälle nahe. Dem Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) zufolge verzeichnen 83 Prozent aller Kliniken eine deutliche Zunahme der MDK-Prüfungen. Dabei hat die Krankenkasse in etwa ein Drittel der Einzelfallprüfungen die fristgerechte Bezahlung der Krankenhausleistungen trotz nicht abgeschlossener Prüfung gänzlich verweigert.

Das BVA hat recht mit der Aussage, dass Laufzeiten für Gutachten von teilweise 18 Monaten völlig inakzeptabel sind. Dies führt zu einem erheblichen Stau von begonnenen und nicht beendeten Prüfverfahren des MDK und hat erhebliche Liquiditätsausfälle für die Klinikeinrichtungen zur Folge. Gleichzeitig können Monate nach der Entlassung des Patienten Behandlungsabläufe und Entscheidungsfindungen auch von eingeschalteten Gerichten nur noch schwer nachvollzogen werden. Es ist zudem nicht verantwortbar, wenn Ärztinnen und Ärzte sowie die Klinikverwaltung mehrere Stunden täglich mit der Bearbeitung von Prüfverfahren gebunden werden. Nach übereinstimmender Einschätzung des DKI und von Krankenhaus-Beratungsunternehmen haben allein im letzten Jahr die Bearbeitung von MDK-Prüfungen Kosten in Höhe von 150 bis 200 Millionen Euro verursacht. Diese Zeit und Kosten gehen der direkten Betreuung der Patienten verloren.

Das Prüfsystem des MDK muss sich fachlich stärker auf die Prüfungen nachweislich auffälliger Fälle fokussieren. Dies hätte zur Folge, dass die Anzahl der ergebnislosen Prüfungen deutlich sinkt und damit die Bürokratie und der enorme Verwaltungsaufwand erheblich reduziert wird. Im Ergebnis hätte dieser Rückgang der zu prüfenden Fälle auch zur Folge, dass der MDK seine Bearbeitungszeiten stark reduzieren kann, was zu einer erheblichen Kostenentlastung bei den Krankenkassen beitragen würde.”