Zur Frage von Länderregelungen zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes nimmt das Bayerische Gesundheitsministerium wie folgt Stellung:
Wenn die Bundesregierung nur für bundeseigene Einrichtungen Regelungen treffen kann - die Entscheidungen sind abzuwarten - dann wird Bayern seinerseits MaÃnahmen ergreifen, um den Nichtraucherschutz konsequent weiter zu verbessern.
München – Rauchen und auch Passivrauchen sind erwiesenermaÃen gefährlich. Die freiwilligen Vereinbarungen haben Verbesserungen, aber nicht den Durchbruch für einen ausreichenden Gesundheitsschutz gebracht. Staatliches Handeln ist daher notwendig. Wenn die Bundesregierung nur für bundeseigene Einrichtungen Regelungen treffen kann - die Entscheidungen sin abzuwarten - dann wird Bayern seinerseits MaÃnahmen ergreifen, um den Nichtraucherschutz konsequent weiter zu verbessern. Ziel sollte es sein, zu einem ländereinheitlichen Vorgehen in Deutschland zu kommen.
Bereits Mitte Oktober hatte der Ministerrat auf Vorschlag von Gesundheitsminister Werner Schnappauf beschlossen, vorsorglich Eckpunkte für eine landesrechtliche Regelung zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes zu erarbeiten. Nach der Entscheidung des Bundes wird das Eckpunktepapier zeitnah vorgelegt werden. Ziel ist, ebenso konsequent wie mit Augenmaà vorzugehen und eine vernünftige Regelung zu treffen. Besonders der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat dabei hohen Stellenwert.
Bereits seit 1. August gilt ein Rauchverbot an Bayerns Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.
Weitere Informationen: http://www.gesundheit.bayern.de