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Wer das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende verweigert, treibt die Patienten in den Suizid

Die Freiheit des Neinsagens

Augsburg – Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ruft dazu auf, den Sterbewillen von alten und kranken Menschen zu respektieren. Fälle wie die 75-jährige Komapatientin*, die bei lebendigem Leib in einem Pflegeheim der Caritas verweste, weil die Pfleger sich weigerten, die künstliche Ernährung einzustellen, sind der Gipfel eines pervertierten Fürsorgegedankens. Sie sind nur die Spitze des Eisbergs einer Altenpflege”kultur”, die nach wie vor im bedingungslosen Lebenserhalt das höchste ethisch-moralische Gut sieht. Alte Menschen sollen aushalten, bis sie eines “natürlichen Todes” sterben – der gleichzeitig systematisch verhindert wird. Dahinter steckt die Überzeugung, niemand habe das Recht, über sein eigenes Sterben zu entscheiden.

Wer so denkt, spricht dem Menschen das Recht auf echte Selbstbestimmung am Lebensende ab und treibt ihn in den Suizid. Denn so lange die unheilbar Kranken nicht die Gewähr haben, dass ihr Wille auch tatsächlich respektiert und sie nicht unerträglichem Leiden ausgesetzt werden, bleibt ihnen gar keine andere Möglichkeit, als ihr Leben von eigener Hand zu beenden. Wenn sie den richtigen Zeitpunkt verpassen (so spät wie möglich aber noch so früh, dass sie noch handeln können), sind sie auf Gedeih und Verderb der Gnade und den Entscheidungen der anderen ausgeliefert. Wer das nicht will, begeht prophylaktische Suizide – in der Schweiz oder in Deutschland.

Eine gesetzliche Regelung muss deshalb nicht nur die Patientenverfügung verbindlich verankern und empfindliche Sanktionen im Falle der Nichtbeachtung androhen. Sie muss die Rechtmäßigkeit des Behandlungsabbruchs und des Verzichts auf lebenserhaltende Maßnahmen festschreiben, zu denen auch die Sondenernährung im Falle eines aussichtslosen Komas gehört. Und sie sollte klarstellen, dass der freiverantwortliche Selbsttötungsversuch eines alten, kranken Menschen nicht zum helfenden Eingreifen verpflichtet. Eine falsch verstandene, christliche Einstellung darf nicht zu einer zu restriktiven Regelung führen. Der Mensch braucht Fürsorge – aber er braucht auch die letzte Freiheit, nein zu sagen.

* 3Sat, “Recht brisant”, 06.09.2006