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Wettbewerbsfähige Arzneimittelzulassung bringt mehr Sicherheit bei Arzneimitteln und Medizinprodukten und stärkt den Wirtschaftsstandort

Pressemitteilung

Berlin – Heute erfolgt die 1. Lesung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Arzneimittel- und Medi­zinproduk­teagentur – kurz DAMA im Deutschen Bundestag. Die DAMA soll das bisherige Bun­desinstitut für Arzneimittel und Me­dizinprodukte (BfArM) ablösen.

Dazu erklärt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Rolf Schwanitz:

“Mit diesem Gesetzentwurf will die Bundes­regierung einen wichtigen Beitrag für den Phar­mastandort Deutschland leisten und die Si­cherheit von Arzneimitteln und Me­dizinprodukten erhöhen. Wir schaffen eine moderne Zulassungs­stelle, die den Wirtschafts- und Wissen­schaftsstandort Deutschland im in­ternationalen Wettbewerb nachhaltig stärken wird.

Gerade im europäischen Kontext wird dies immer wichtiger, weil die Arz­nei­mittelbehörden ihre Aufga­ben mehr und mehr im europäi­schen Verbund wahrnehmen und dabei auf die Dauer nur besonders kompetente, leistungsfähige und flexible Agenturen konkurrenzfähig sind. Die stark mittelständisch geprägte deutsche Arzneimittelin­dustrie braucht einen starken Part­ner in Deutschland, um sich in Eu­ropa wirksam zu positionieren.

Ebenso wichtig ist: von einer modernen und effizient ar­beitenden Agentur profitieren in gleichem Umfang die Patientinnen und Pati­enten. Denn eine höhere Leis­tungsfähigkeit stärkt auch die Arz­neimittelsicherheit.

In organisatorischer Hinsicht wird eine bisher präsidial geleitete Bun­desbe­hörde in eine moderne Agentur umgewandelt. Wichtige Kennzei­chen dieser Agentur sind ihre weitreichende Autonomie, ihre ei­gene Rechtspersön­lichkeit und ihr modernes, an inter­nationalen Stan­dards ausge­richte­tes Leitungsma­nagement. Durch diese Organisationsform er­hält die DAMA die erforderliche Flexibilität um als ebenbürtiger Ak­teur im internationalen und insbe­sondere im europäischen Wettbe­werb der Zulassungsstel­len beste­hen zu können.

Gleichzeitig und gleichgewichtig mit den Fortentwicklungen im Zulas­sungsbereich soll im Interesse der Arzneimittelsicherheit und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland die Pharmakovigi­lanz – das ist die fortlaufende Über­wachung der Arzneimittel nach de­ren Markteinführung – weiter ge­stärkt werden.

Zu diesem Zweck wird die Pharma­kovigilanz unter dem Dach der DAMA als Bundes­stelle weitge­hende fachliche Ei­gen­ständigkeit besitzen. Dies wird insbesondere durch die Trennung der Zustän­digkeiten für die Pharmakovigilanz von der Arz­neimittelzulassung im zweiköp­figen Vorstand der DAMA sicherge­stellt.”

Den Gesetzentwurf finden Sie im Internet unter:

http://www.bmg.bund.de