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Widerspruchsregelung zur Organspende: Ärzte für das Leben e.V. erleichtert über klare Ablehnung

Pressemitteilung

Münster – Ärzte für das Leben e.V. zeigten sich erleichtert nach der Entscheidung im Deutschen Bundestag, die sogenannte „doppelte Widerspruchslösung“ von Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) mit überraschend klarer Mehrheit von 379 zu 292 Stimmen abzulehnen.

„Auch wenn wir uns eine ehrlichere Debatte rund um das Thema Hirntod wünschen, war der Vorschlag von der Grünen-Bundesvorsitzenden Annalena Baerbock der inhumanen Spahn/Lauterbach-Vorlage deutlich vorzuziehen. So bleibt das Prinzip gewahrt, dass „kein Nein noch lange kein Ja ist“, um Katrin Vogler von der Linkspartei zu zitieren.“ sagte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins.

„Organspende darf nur auf positiver Freiwilligkeit des Spenders basieren“, betonte Cullen. „Die Transplantationsmedizin in Deutschland steckt in einer Krise. Der Grund hierfür ist aber kein Mangel an Spendern, sondern ist das Ergebnis von Organisationsmangel und Vertrauensverlust aufgrund zahlreicher Skandale in der Vergangenheit. Vertrauen kann man nicht erzwingen, sondern muss es durch Offenheit und Ehrlichkeit verdienen.

Wir hoffen zudem, dass von diesem Votum ein Signal ausgeht, dass jeder Mensch von der Befruchtung bis zum natürlichen Tod alle Menschenrechte genießt, allen voran die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit“, so Cullen.

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de