Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Wird das Apothekensystem in Frage gestellt?

Arzneiverordnungsreport

Berlin – Die Serie von Ungereimtheiten, durch die sich der Arzneiverordnungsreport (AVR) in den letzten Jahren auszeichnete, setzt sich auch bei der aktuellen Ausgabe fort. In der Konsequenz stellt der AVR nun sogar das System der Arzneimittelversorgung durch Apotheken in seiner jetzigen Form in Frage.

So behauptet der Herausgeber Prof. em. Dr. med. Ulrich Schwabe, dass bei den deutschen Generikapreisen im Vergleich zu Großbritannien rund 3,4 Milliarden Euro eingespart werden könnten. Der Professor aus Heidelberg kritisiert beim Cholesterinsenker Simvastatin, dass das Apothekenhonorar mit 8,24 Euro nahezu doppelt so hoch liege wie der durchschnittliche Herstellerabgabepreis für Generika (4,24 Euro). In Großbritannien bekämen Apotheken für Generika nur 90 Cent. Damit verkennt der Autor des AVR die Systematik der Arzneimittelpreisverordnung, eine vom Staat erlassene verpflichtende Regelung des Apothekenhonorars für rezeptpflichtige Arzneimittel. Seine Zahlen sind unvollständig und deshalb falsch.

Richtig ist, dass die Apotheken pro abgegebener Arzneimittelpackung 8,10 Euro plus einen dreiprozentigen Zuschlag auf den Arzneimitteleinkaufspreis erhalten. Dadurch werden preiswert eingekaufte Arzneimittel wie Generika deutlich teurer.

Gleichzeitig müssen die Apotheken aber den Krankenkassen – und nur auf deren Arzneimittelausgaben bezieht sich der Report – einen Rabatt von 2,30 Euro einräumen. Diesen verschweigt Professor Schwabe. Ebenso erwähnt er nicht, dass die gleiche Regelung auch für sehr hochpreisige Arzneimittel gilt, die dadurch mit der im Jahr 2004 erfolgten Umstellung (bis dahin bekamen die Apotheken einen prozentualen Aufschlag auf den Arzneimittelpreis) erheblich günstiger wurden. In Bezug auf hochpreisige Arzneimittel wird das System der Apothekenhonorierung auch von den Kassen in keiner Weise kritisiert.

Unerwähnt bleiben schließlich bei dem AVR-Rechenbeispiel die erheblichen Preisnachlässe, die die Hersteller den Kassen im Rahmen der Rabattverträge einräumen. „Das Beispiel hinkt daher nicht nur, sondern es ist angesichts unvollständiger und damit falscher Zahlen aus der Luft gegriffen“, erklärt hierzu Thomas Porstner, Pressesprecher und Justitiar des Branchenverbandes Pro Generika. „Angesichts der Intransparenz, für die die Rabattverträge im Arzneimittelmarkt der Gesetzlichen Krankenversicherung gesorgt haben, ist die Zeit der Glaubwürdigkeit für den AVR vorbei.“

„Der Vergleich mit Großbritannien ist auch insofern untauglich, als deutsche Apotheker anders als ihre britischen Kollegen nur Arzneimittel und Gesundheitsprodukte verkaufen dürfen“, erläutert Porstner. „Will Professor Schwabe tatsächlich dieses System, dass sich auch nach Meinung des Europäischen Gerichtshofes als qualitativ hochwertiger Weg der Arzneimittelversorgung mit kompetenter Beratung bewährt hat, eine Woche vor dem Deutschen Apothekertag komplett in Frage stellen?“