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Wirkstoffpflaster: Nicht zerschneiden und Wärme meiden

Pressemitteilung

Berlin – Patienten sollen sich vor dem Aufkleben eines therapeutischen Pflasters vom Apotheker beraten lassen. Wirkstoffpflaster werden u.a. gegen Schmerzen, Reiseübelkeit, Raucherentwöhnung, Herzerkrankungen oder Beschwerden in den Wechseljahren eingesetzt. Je nach Präparat werden sie auf unterschiedliche Hautstellen aufgeklebt. Oft enthalten die Pflaster stark wirksame Arzneistoffe, die über die Haut ins Blut gelangen. Ihre Wirkung setzt verzögert ein und hält auch nach dem Ablösen des Pflasters von der Haut noch einige Zeit an. „Bei diesen Arzneiformen passieren leicht Fehler, zum Teil mit lebensbedrohlichen Folgen. Patienten sollten deshalb ihren Arzt oder Apotheker fragen, wie sie ein Wirkstoffpflaster richtig anwenden“, so Dr. Wolfgang Kircher, Mitglied der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK).

Die therapeutischen Pflaster sollten grundsätzlich nicht zerschnitten werden. Kircher: „Gelangt der Inhalt eines zerschnittenen Pflasters auf die Haut, kann dies zu lebensbedrohlichen Überdosierungen führen.“ Durch das Teilen eines Pflasters wird die Dosierung ungenau, zudem ist die fachgerechte Lagerung des unbenutzten Pflasterabschnitts heikel. Werden geringere Dosierungen gewünscht, kann der Arzt Pflaster mit einer geringeren Wirkstärke verordnen oder es kann ein Teil des Pflasters abgeklebt werden.

Die therapeutischen Pflaster geben den Wirkstoff über die Anwendungsdauer gleichmäßig ab. Durch Wärme, seien es Saunabesuche, heißes Baden, Heizkissen oder Fieber, wird die Freigabe des Wirkstoffs aus dem Pflaster beschleunigt. Dadurch gelangt zu viel Arzneistoff in den Körper, es kann zu schwerwiegenden Überdosierungen kommen.

Verbrauchte Pflaster enthalten noch immer relativ große Wirkstoffmengen. Je nach Wirkstoff können diese Restmengen insbesondere für Kinder, die unbeaufsichtigt ein Pflaster „ausprobieren“, gefährlich werden. Therapeutische Pflaster sollten daher immer zusammengeklebt und sorgfältig entsorgt werden.

Die Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de.