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ÄZQ-Check für Arztbewertungsportale – jameda wieder bestes Portal

ÄZQ Clearing 2012

München – 17.07.2012 – zum zweiten Mal prüft das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) Deutschlands Arztbewertungsportale – und zum zweiten Mal schneidet jameda (www.jameda.de) als bestes Portal ab. Deutschlands größte Arztempfehlung erfüllt 83,3 Prozent der ÄZQ-Kriterien. Diesen Wert erreicht unter allen Portalen, die einer Veröffentlichung ihres Gutachtens zugestimmt haben, neben jameda nur noch ein weiterer Anbieter. Grundlage des Prüfverfahrens war die 2. Auflage des Anforderungskatalogs „Gute Praxis Bewertungsportale, Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale“, den die ÄZQ 2011 veröffentlicht hat. „Wir haben im vergangenen Jahr sehr viel in die Weiterentwicklung unseres Portals investiert. Da freut es uns natürlich sehr, dass eine unabhängige Institution wie die ÄZQ die hohe Qualität von jameda bestätigt“, so Dr. Philipp Goos, Geschäftsführer von jameda.

Qualität von Arztempfehlungsportalen: Nützlichkeit für den Patienten sollte im Vordergrund stehen jameda begrüßt das Engagement der ÄZQ im Bereich Arztbewertung und ist davon überzeugt, dass alle Portale durch diese Qualitätsprüfung profitieren. Gleichzeitig wünscht sich das Team um Geschäftsführer Goos eine offenere Diskussion darüber, welche Kriterien zur Beurteilung der Portale herangezogen werden. „Wir würden es begrüßen, wenn die ÄZQ bei ihren Prüfkriterien zur Beurteilung der Qualität von Arztbewertungsportalen stärker die Bedürfnisse der Patienten berücksichtigt“, so Goos. „So trägt beispielsweise die Forderung nach einem Recht der Ärzte auf Löschung ihres Eintrages nach unserer Auffassung zu einer Verminderung der Qualität der Portale bei. Schließlich kann nur eine vollständige Datenbasis den Patienten tatsächlich eine umfassende Information bieten und damit die freie Arztwahl ermöglichen. Auch die Forderung, Patientenmeinungen erst nach der Erfüllung einer Mindestanzahl zu veröffentlichen, ist als Qualitätskriterium aus Patientensicht diskussionswürdig“.