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Zugang zu medizinischen Leistungen darf nicht vom Wohnort abhängen

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich der Beantwortung der Kleinen Anfrage zum “Regional ungleichen Zugang zu Heilmitteln” durch das Bundesministerium für Gesundheit erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:

Die Bundesregierung interessiert sich nicht dafür, dass der Zugang zu Heilmitteln regional unterschiedlich ist. Das Bundesministerium für Gesundheit will nicht einmal den Ursachen für regional ungleiche Zugänge zu Heilmitteln nachgehen, sondern verweist bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage lapidar auf die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

Es ist nicht hinnehmbar, wenn Kindern wie in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt der Zugang zu Sprachtherapie und Ergotherapie schwerer gemacht wird als im übrigen Bundesgebiet. Gerade diese Leistungen verbessern die Entwicklungschancen von Kindern mit sprachlichen Funktionsstörungen, mit Bewegungs- oder Wahrnehmungsstörungen oder mit behinderungsbedingten Beeinträchtigungen erheblich. Auch die Verordnung von Physiotherapie ist keine “Wohlfühlleistung”, sondern notwendige Hilfe etwa nach einem Schlaganfall oder bei anderen Funktionseinschränkungen, die sich ohne Behandlung drastisch auf den Gesundheitszustand auswirken.

Anlass für die Anfrage war der jährliche Heilmittelbericht 2009/2010 des Wissenschaftlichen Dienstes der AOK, der einen regional extrem ungleichen Zugang der Versicherten zu Heilmitteln erkennen lässt. Unter dem Begriff Heilmittel fasst man die Leistungen der Physiotherapie, Massagen, Fußbehandlungen, Sprach- und Ergotherapie zusammen. Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen, der Zugang ist aber offensichtlich vom regionalen Verschreibungsverhalten abhängig.