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Zwischenbericht der Selbstverwaltung bereits Ende Januar
“Pflegepersonal im Krankenhaus” Untergrenzen, Finanzierung und Tarifverträge
am 01. Februar 2018 im HOTEL RIU PLAZA BERLIN

WOKwissen-Fachkonferenz

Berlin – Zum 1. Januar 2019 sollen Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche verbindlich eingeführt werden. Die pflegesensitiven Bereiche selbst sind festgelegt, spannend ist aber, wie eine Personalverlagerung zulasten anderer Krankenhausbereiche verhindert wird und welche Form der Sanktionen geplant ist. Die Wogen schlagen hoch bei allen Betroffenen – es geht bei den Entscheidungen schließlich um eine Weichenstellung für die nächsten Jahre.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fürchtet eine Ausweitung nicht realisierbarer Personalvorgaben, und Bundesärztekammer und Marburger Bund fordern Personalstandards nun auch für den ärztlichen Bereich.

Bereits im Januar 2018 muss die Selbstverwaltung einen Zwischenbericht an das Bundeministerium für Gesundheit abgeben – zum 30. Juni 2018 sollen die Personaluntergrenzen feststehen.

Auch die Charité – Universitätsmedizin Berlin hat mit dem Pflegepersonalmangel zu kämpfen. Der Ärztliche Direktor spricht über die Herausforderung der Pflegepersonalausstattung und die Erwartungen an Politik und Gewerkschaft. Der Tarifvertrag Gesundheit an der Charité ist der erste Vertrag – und damit beispielgebend –, der Mindestbesetzungen in zahlreichen Bereichen des Krankenhauses vorschreibt.

Im DRG-System erhält die Pflege zukünftig mehr Gewicht. 530 Millionen Euro mehr sollen bei richtiger Kodierung für die Pflege im Krankenhaus zur Verfügung stehen.

Diese WOKwissen-Fachkonferenz gibt einen ausführlichen Überblick über den aktuellen Sachstand bei den Personaluntergrenzen sowie über mögliche Sanktionen, Neuerungen beim DRG-System und das weitere Vorgehen.

Nähere Informationen und Anmeldung unter: www.wokwissen.de