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„24-Stunden-Betreuung“ bedarfsgerecht und legal realisieren – Hausengel begrüßt Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Pressemitteilung

Ebsdorfergrund – Bereits seit Jahren setzt die Hausengel-Unternehmensgruppe auf die Vernetzung von ambulanter Fachpflege und sogenannter „24-Stunden-Betreuung“, da dieses Konzept dem Pflegealltag Betroffener am ehesten gerecht wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstreicht in einer aktuellen Aussage ein zentrales Anliegen von Hausengel: „Eine Betreuung in privaten Haushalten mit nur einer Betreuungskraft kommt nicht ohne zusätzliche Betreuungsangebote aus, wenn eine 24-Stunden-Betreuung rechtssicher realisiert werden soll. Allerdings könnte etwa durch die zusätzliche Nutzung von Tagespflegeangeboten, die Einbindung von ambulanten Diensten vor Ort oder pflegenden Angehörigen eine Rund-um-die Uhr-Betreuung ermöglicht werden.“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage des ARD-Mittagsmagazin, 29.02.2020)

Simon Wenz, Vorstandsvorsitzender der Hausengel Holding AG: „Wir begrüßen die Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie beschreibt, was wir bereits seit Jahren praktizieren. Um dem Pflegealltag gerecht zu werden braucht es eine Kombination mehrerer Angebote und Versorgungsformen durch Angehörige, ambulante Fachpflege, Tagespflege etc. Eine Betreuungskraft kann durch hauswirtschaftliche und grundpflegerische Leistungen deutlich entlasten, aber niemals alles was nötig ist und rund um die Uhr allein meistern. In diesem Sinne ist der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ unglücklich gewählt und sollte nicht wörtlich verstanden werden. Die Betreuung im häuslichen Umfeld durch eine ausländische Betreuungskraft kann immer nur einen Teil des gesamten Pflegepakets ausmachen.“

Individuelle Versorgung erfordert Flexibilität

Die meisten Pflegebedürftigen und deren Angehörige wünschen sich eine Versorgung in der vertrauten, häuslichen Umgebung – nicht in einem Altenheim. Die Lösung für viele hilfesuchende Familien: sie suchen Unterstützung über Vermittlungsagenturen, die sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ im eigenen Heim durch osteuropäische Betreuungskräfte anbieten. Was für viele Betroffene als segensreiche Entlastung empfunden wird, stellt für die Betreuungskräfte oft eine Belastung dar, die in der Praxis meist weit über eine übliche 40-Stunden-Woche hinausgeht. Inwieweit ist das legal? Und gibt es eine Lösung für dieses Dilemma? Kein Mensch kann, soll oder darf rund um die Uhr arbeiten. Das deutsche Arbeitsrecht legt für Arbeitnehmer Pausen und Ruhezeiten fest, die zwingend eingehalten werden müssen: Die im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer festgelegten maximalen Arbeitszeiten dürfen nicht überschritten werden. Auch Selbständige können nicht rund um die Uhr arbeiten und müssen – um Haftungsrisiken zu vermeiden – darauf achten, dass sie sich nicht überlasten.

Wer den Pflegealltag kennt, der weiß, dass Arbeitszeiten im Idealfall flexibel gestaltet sein müssen. Die Umstände der Pflegesituation, Bedürfnisse, Wünsche und Pläne der Pflegebedürftigen lassen sich nur schwer auf eine bestimmte Stundenzahl festlegen. Schon gar nicht, wenn die Betreuungskraft mit im Haushalt lebt und eine Abgrenzung fast unmöglich ist. Es stellt sich zusätzlich die Frage, ob die Pflege und Betreuung durch eine Person menschlich überhaupt zu schaffen ist. Die psychischen und physischen Belastungen können teilweise sehr hoch sein.

Einhaltung des deutschen Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz

Einige derzeit praktizierte Beschäftigungsmodelle ausländischer Betreuungskräfte bewegen sich häufig in einer rechtlichen Grauzone. Vor allem dann, wenn sie auf einer vorab festgeschriebenen Anzahl Arbeitsstunden basieren, wie beispielsweise bei dem Modell der Entsendung oder wenn Betreuungskräfte unmittelbar im privaten Haushalt oder einem Pflegedienst angestellt sind. Diese werden der benötigten Flexibilität nicht gerecht und geraten unweigerlich in Konflikt mit dem deutschen Arbeitszeitgesetz und Mindestlohngesetz.

Es gilt zu beachten, dass eine angestellte Person nicht mehr als 48 Stunden auf sechs Arbeitstage verteilt arbeiten darf. Außerdem müssen elf Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn liegen. Gleichzeitig besagen sowohl das europäische als auch das deutsche Arbeitsrecht, dass Bereitschaftszeit gleich Arbeitszeit ist. Da die Betreuungskraft bei dieser Dienstleistung mit dem Pflegebedürftigen zusammen lebt und im Notfall zur Stelle sein muss, damit also immer in Bereitschaft ist, kann die Mindest-Ruhezeit von elf Stunden zwischen den Arbeitseinsätzen häufig nicht eingehalten werden und es liegt tatsächlich eine 24 Stunden umfassende Arbeitszeit vor. Das Dilemma um eine Abgrenzung von Arbeits- und Frei- oder Ruhezeiten, ist bei dieser Dienstleistung für angestellte Personen, sprich bei dem Modell der Entsendung aber auch im Angestelltenverhältnis, immer ein Problem, welches schwer bis gar nicht kontrollierbar ist.

Zusätzliche Betreuungsangebote nötig

Ohne zusätzliche Betreuungsangebote kann eine „24-Stunden-Betreuung“ nicht rechtssicher realisiert werden. Diese Lücke kann durch ambulante Pflegedienste oder pflegende Angehörige geschlossen werden. Pflegende Angehörige sehen sich hier aber oft einer immensen Belastung ausgesetzt, wenn sie gleichzeitig beruflichen und anderen familiären Verpflichtungen nachkommen müssen. Auch hier reicht kein einzelner pflegender Angehöriger aus, um den Bedarf an zusätzlicher Pflege zu decken. Rein rechnerisch müssten, um Pflege und Betreuung „rund um die Uhr“ leisten zu können, vier Personen mit einer jeweils 40-Stunden-Woche zeitgleich angestellt sein, wenn davon ausgegangen wird, dass diese Anspruch auf Urlaub haben oder selbst einmal krank werden. Würde sich eine von einem Pflegefall betroffene Familie für diese Variante entscheiden und vier Personen anstellen, um bedarfsgerechte und legale Pflege zu gewährleisten, so würden allein an reinen Personalkosten rund 120.000 EUR jährlich auf sie zukommen. Das ist kaum zu schaffen.

Eine „24-Stunden-Betreuung“ zu organisieren ist für viele Betroffene zweifelsohne eine Herausforderung. Wer rechtssicher, bedarfsgerecht und ohne sich selbst völlig zu verausgaben eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung anstrebt, braucht ein Netzwerk aus verschiedenen Betreuungsangeboten. Die Hausengel Unternehmensgruppe berät und unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Gestaltung eines individuellen, rechtssicheren Konzepts und hilft die passende Betreuungskraft zu finden.

Weiterführende Informationen zu Hausengel

Nach dem Grundsatz „rundum versorgt“ bieten die Hausengel bereits seit 2005 sowohl ambulante Fachpflege als auch sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ im eigenen Zuhause. An sieben Standorten in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern bietet die Hausengel GmbH ambulante Kranken- und Altenpflege. Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte „24-Stunden-Betreuung“) bietet das Unternehmen bundesweit an. Die eigene Unternehmensstruktur in Osteuropa mit Standorten in Polen, Ungarn, Rumänien, Litauen, Bulgarien und Kroatien sichert den hohen Qualitätsanspruch der Unternehmensgruppe. Die Hausengel Akademie, der hauseigene Weiterbildungsträger, an dem alle Hausengel-Betreuungskräfte ausgebildet werden, ist nach den AZAV-Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert und bietet als bisher einziges Unternehmen der Branche die IHK-Ausbildung „Betreuungskraft im häuslichen Umfeld“ an. Hausengel ist Gründungsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft ausländische Pflegekräfte (BAGAP), die den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung rund um die Themen zur Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte fördert.