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„Regulierungsvorschläge der Bundesärztekammer atmen Geist des Protektionismus“
Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. nimmt Stellung zu den Regulierungsvorschlägen für medizinische Versorgungszentren (MVZ) der Bundesärztekammer.

PRESSEMITTEILUNG

Berlin – Bereits im Januar dieses Jahres veröffentlichte die Bundesärztekammer einen 12-Punkteplan zur Regulierung für medizinische Versorgungszentren (MVZ). Darin forderte die Bundesärztekammer unter anderem ein Verbot fachgleicher MVZ, eine räumlich-fachliche Einschränkung der Gründungsbefugnis und ein Auslaufen des Bestandschutzes nach 10 Jahren.

Insgesamt 9 der 12 Vorschläge sind laut dem BBMV nicht geeignet, den Rechtsrahmen im Sinne einer qualitativen hochwertigen und umfassenden ambulanten Versorgung weiterzuentwickeln.

Die Stellungnahme will die BBMV-Vorsitzende, Sibylle Stauch-Eckmann, aber nicht als Fundamentalopposition verstanden wissen. Vielmehr gehe das Papier von einer falschen Grundprämisse aus, wonach von MVZ-Gruppen mit nichtärztlichen Kapitalgebern eine Versorgungsgefährdung ausgehen würde. Die Forderungen sind damit gegen diese Leistungserbringerform ausgerichtet und setzen nicht an strukturellen Herausforderungen in der ambulanten Versorgung an.

„Das Papier der Bundesärztekammer befasst sich leider nicht mit den tatsächlichen Herausforderungen der ambulanten Versorgung, sondern ist einseitig gegen eine bestimmte Gruppe von ambulanten Leistungserbringern gerichtet“, so Sibylle Stauch-Eckmann.

Dabei gehen Schätzungen zufolge in den kommenden Jahren rund ein Drittel der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in den Ruhestand. Junge Ärztinnen und Ärzte scheuen zunehmend davor zurück, sich selbstständig niederzulassen, meist aus geänderten Erwartungen an die Berufsausübung. MVZ-Gruppen, auch mit nichtärztlichen Kapitalpartnern, seien hier ein Teil der Lösung, um auch in Zukunft die ambulante Versorgung sicherzustellen.

Verhaltene Zustimmung erhalten die Forderungen nach mehr Transparenz und der Überprüfung der Versorgungaufträge. Der BBMV spricht in diesen Fällen von „diskussionswürdigen Ansätzen“, die aber für alle ambulanten Leistungserbringer gelten müssten.

„Wir sperren uns nicht gegen Transparenz, ganz im Gegenteil.“, erklärt die BBMV-Vorsitzende. Die Debatte der letzten Monate habe gezeigt, dass eine transparente und valide Datengrundlage dringend gebraucht werde. Denn bisherige Regulierungsvorschläge werden ohne Evidenzen einfach aus der Hüfte geschossen, so Stauch-Eckmann.

Das kritisiert auch der stellvertretende BBMV-Vorsitzende, Dr. med. Kaweh Schayan-Araghi. „Die Gefahr einer schlechteren Versorgung wird seit Jahren herbeigeredet, aber trotz zahlreicher Untersuchungen und Studien gibt es keinen Beleg dafür. Für mich atmen die Regulierungsvorschläge der Bundesärztekammer den Geist des Protektionismus. Und schlimmer noch: sie sind geeignet, die Versorgung der Patienten kurz- bis mittelfristig durch den gezielten Ausschluss von MVZ-Gruppen zu verschlechtern.“, ist sich der Augenarzt sicher.

Grundsätzlich besteht aus Sicht des Bundesverbands der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) kein Handlungsbedarf, der sich auf einzelne Träger- und Inhaberstrukturen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bezieht. Somit wird die grundlegende Prämisse des Positionspapiers der Bundesärztekammer insgesamt abgelehnt.

In dieser Auffassung sieht sich der BBMV vor allem durch das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Andreas Ladurner, Prof. Dr. Ute Walter und Prof. Dr. Beate Jochimsen zum „Stand und Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zu Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)” im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit vom November 2020, der jüngst veröffentlichten Antwort der Bundesregierung inklusive Anlage auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von CDU/CSU, sowie der Studie von Prof. Dr. Frank-Ulrich Fricke, Werner Köhler und Dr. Stephan Rau „Die Rolle von MVZ in der ambulanten medizinischen Versorgung – besteht regulatorischer Handlungsbedarf?“ im Auftrag der Akkreditieren Labore in der Medizin (ALM) und des BBMV bekräftigt.

Allen drei Dokumenten ist zu entnehmen, dass keine Evidenzen vorliegen, wonach MVZ mit privaten, nichtärztlichen Kapitalpartnern zu einer Verschlechterung oder Gefährdung der Versorgung führen.

Die Stellungnahme finden Sie hier

Über den Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren – BBMV e.V.

Der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e.V. setzt sich für eine breite Trägervielfalt und die bestmögliche Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten im ambulanten Gesundheitssektor ein. Die Mitglieder betreiben bundesweit Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Zweigpraxen und tragen so zur wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung bei. Um diese Investitionen in die Qualität der Gesundheitsversorgung tätigen zu können, greifen sie auf private, nichtärztliche Kapitalgeber zurück.