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21. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen am 11.11.2022Brennpunkt ambulanter Sektor – Wohin entwickelt sich die vertragsärztliche und sektorenübergreifende Versorgung?

21. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen am 11.11.2022
Brennpunkt ambulanter Sektor – Wohin entwickelt sich die vertragsärztliche und sektorenübergreifende Versorgung?

VERANSTALTUNGSANKÜNDIGUNG

Berlin – Bundesgesundheitsminister Lauterbach plant die größte Krankenhausreform seit der Jahrtausendwende. Was ist von dem Vorschlag des Gesundheitsministers zu halten, Krankenhäusern zu ermöglichen, in Zukunft Tagesbehandlungen abrechnen zu können? Kann die Ambulantisierung die Grenzen zwischen ambulant und stationär überwinden? Laut „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ sollen Krankenhäuser ab dem 1. Januar 2023 stationäre Behandlungen als Tagesbehandlungen durchführen können. Der von der Kommission erarbeitete Vorschlag eines „Hyprid-DRG“ als neue Vergütungsform sektorübergreifend erbringbarer Leistungsbereiche würde zwar die Vergütungsunterschiede zwischen EBM und DRG überbrücken, aber erhebliche Schwierigkeiten bei der Festlegung eines neuen einheitlichen Preislevels bereiten und zu Mehrkosten führen. Noch nicht geklärt ist, wie eine Integration der Ambulantisierung stationärer Leistungen in die Versorgungsstrukturen erfolgt. Eine Neugliederung der Kliniklandschaft nach Versorgungsstufen hätte zur Folge, dass einige Krankenhäuser aus der stationären Versorgung herausgenommen werden und dann als ambulante Gesundheitszentren, eventuell mit Kurzliegermöglichkeiten tätig werden müssten.

Auch die Forderungen und Gesetzesinitiativen zu investorengeführten MVZ reißen nicht ab. Die DAK fordert, dass Interessenkonflikte durch Beteiligung des Investors an Medizinproduktefirmen verhindert werden, deren Produkte auch in seinen MVZ eingesetzt werden. Gehaltsanreize, wie Zielvereinbarungen sollen unterbunden werden. Gefordert wird zudem ein MVZ-Register durch das die Eigentumsverhältnisse transparent werden, um marktbeherrschende Anbieterstrukturen zu verhindern. Schließlich sollen in MVZ einer „Rosinenpickerei“ entgegengewirkt werden. Der Hausärzteverband hat die Forderung erhoben, dass MVZ-Gründer allenfalls regionale Krankenhäuser sein können, die sich in unmittelbarerer räumlicher Nähe befinden. Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert in einem aktuellen Antrag vom Bund Maßnahmen gegen den Kauf von MVZ durch Konzerne und Finanzinvestoren.

Einzelheiten zum diesjährigen Programm und zu den Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage unter:

www.gesundheitsgespraeche-berlin.de