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BBMV-Stellungnahme: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet ambulante Versorgung

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages legt der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e.V. (BBMV) seine Stellungnahme vor. Das Gesetz in seiner derzeit vorgesehenen Ausgestaltung gefährdet sowohl die dringend erforderliche weitere Ambulantisierung als auch die damit verbundenen Effizienz- und Kostenvorteile. Zugleich droht es, die Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige ambulante Versorgung zu verschlechtern. Auf dieses Risiko hat auch der Bundesrat hingewiesen.

Ambulantisierung: Deckelung bremst dringend benötigten Ausbau

„Der Entwurf sendet das falsche Signal. Er schwächt die leistungsfähige und kosteneffiziente ambulante Versorgung, obwohl genau hier der größte Effizienzhebel liegt.“
(Sibylle Stauch-Eckmann, Vorsitzende BBMV)

Wenn ambulante Operationen, stationsersetzende Eingriffe und die Strahlentherapie weniger vergütet werden, wird das gemeinsame Ziel gefährdet, teurere stationäre Behandlungen durch qualitativ hochwertige ambulante Strukturen zu ersetzen. Der Aufbau dieser ambulanten Strukturen erfordert erhebliche Investitionen in Personal und Technik und dafür eine verlässliche Finanzierung. Die geplante Überführung bislang extrabudgetär vergüteter Leistungen in die gedeckelte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung ist daher ein Fehler.

Terminvergütung: Schwächung schneller Steuerung

„Wo ambulante Steuerungsinstrumente geschwächt werden, steigt das Risiko, dass Patientinnen und Patienten entweder später versorgt werden oder auf teurere und weniger effiziente Strukturen ausweichen.“
(Aus der BBMV-Stellungnahme)

Zudem streicht der Gesetzesentwurf sämtliche Anreize für Terminvermittlung, Akuttermine und offene Sprechstunden. Damit würden diejenigen Praxen und MVZs bestraft und geschwächt, die zusätzliche Kapazitäten vorgehalten haben, um dringliche Patientenbeschwerden schneller behandeln zu können, wie insbesondere in der Radiologie. Geringere Terminkapazitäten werden sich auf die Patientenversorgung negativ auswirken.

Weitere Kritikpunkte: Abschläge hausärztlicher Versorgung, Prävention

  • Die geplanten Fixkostendegressionsabschläge in der hausärztlichen und hausarztzentrierten Versorgung (HZV) entsprechen nicht der Versorgungsrealität, da sie eine allgemeine Kostendegression unterstellen. Hausärztinnen und Hausärzte sind die erste ärztliche Anlaufstelle in der Gesundheitsversorgung. Multimorbide und chronisch kranke Patientinnen und Patienten erfordern mehr Koordination und Betreuung und führen daher gerade nicht zu einem Degressionseffekt.
  • Die vorgesehene pauschale Leistungsbegrenzung bei der ambulanten Prävention ist kontraproduktiv. Früherkennung und frühere Therapie können Folgeschäden und damit höhere Kosten vermeiden.

Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier auf unserer Homepage.

Über den BBMV

Der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e.V. (BBMV) vertritt Unternehmensgruppen, die bundesweit Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Zweigpraxen betreiben und damit einen wesentlichen Beitrag zur flächendeckenden haus- und fachärztlichen Versorgung in Deutschland leisten. Unsere Mitglieder sind MVZ-Gruppen mit privaten, nicht-ärztlichen Kapitalgebern, die sich für eine breite Trägervielfalt sowie die bestmögliche Versorgungsqualität im ambulanten Bereich einsetzen. Aktuell vereint der BBMV 24 Mitgliedsunternehmen aus dem Bereich der Humanmedizin, die über 1.300 MVZ mit mehr als 3.300 angestellten Ärztinnen und Ärzten sowie über 21.000 Mitarbeitenden betreiben.