Berlin – Seit dem 30. Juli 2026 sind getrocknete Cannabisblüten nicht mehr Teil des besonderen Leistungsanspruchs der gesetzlichen Krankenversicherung. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228). Erfasst bleiben Cannabisextrakte in standardisierter Qualität sowie Dronabinol und Nabilon. Neu ist: Bevor ein Extrakt zulasten der GKV verordnet werden kann, muss die Versorgung grundsätzlich zunächst im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel erfolgen. Ausnahmen und eine Übergangsregelung für laufende Therapien sind im Gesetzestext nicht ausdrücklich vorgesehen.
„Wie lange ein Therapieversuch dauern muss, entscheidet das Krankheitsbild – nicht der Kalender. Eine pauschale Sechs-Monats-Vorgabe legt für alle Patientinnen und Patienten dieselbe Wartezeit fest, obwohl sich der Bedarf von Indikation zu Indikation unterscheidet. Diese Entscheidung gehört in ärztliche Hand”, sagt Sebastian Kamphorst, Geschäftsführer der Becanex GmbH.
Zugleich sind zentrale Auslegungsfragen offen: der unmittelbare Umstieg von Blüten auf inhalative Extrakte, die Anerkennung früherer Therapieversuche mit einem Fertigarzneimittel, die Off-Label-Anwendung innerhalb der Frist und die Palliativversorgung. Die Konkretisierung liegt beim Gemeinsamen Bundesausschuss; ein Zeitplan ist öffentlich nicht bekannt. Für Menschen mit laufender Cannabistherapie stellen sich diese Fragen bereits jetzt.
Becanex plädiert dafür, in der Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie zwei Punkte zu regeln: eine Ausnahme, wenn für die Indikation kein geeignetes Fertigarzneimittel zugelassen ist, und die Anrechnung dokumentierter früherer Therapieversuche.
Weil eine rückwirkende Erstattung ausgeschlossen ist, empfiehlt das Unternehmen, Anträge auf Kostenübernahme frühzeitig zu stellen und bei bestehenden Therapien eine schriftliche Bestätigung der Kasse einzuholen, dass die bisherige Genehmigung fortgilt.
Die Becanex GmbH stellt in Berlin unter EU-GMP-Bedingungen standardisierte Cannabis-Rohextrakte als Ausgangsstoff für patientenindividuelle Rezepturarzneimittel her.
