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Celesio und der Kaufvertrag für Apotheken

APOTHEKE ADHOC

Berlin – Obwohl das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Sachen Fremdbesitzverbot von Apotheken noch aussteht, bringt sich der Stuttgarter Pharmahandelskonzern Celesio in Stellung. Wie der Branchendienst APOTHEKE ADHOC berichtet, bereitet sich der Konzern über seine Tochtergesellschaft Admenta Deutschland GmbH offenbar auf den Kauf von Apotheken vor. In einem Vertrag, der APOTHEKE ADHOC vorliegt, sichert sich Admenta nicht nur das Vorkaufsrecht, sondern auch die sofortige Mitsprache und den derzeitigen Apothekeninhaber als Angestellten.

Sollte der EuGH das Fremdbesitzverbot kippen, will die Celesio-Tochter am gleichen Tag die Apothekenbetriebserlaubnis beantragen. Der im Vertrag konkret bezifferte Kaufpreis wird in Raten gezahlt, der Großteil bei Übergabe der Apotheke. Für die Anzahlungen erwartet der Konzern Gegenleistungen: Bereits ab Vertragsunterzeichnung darf Admenta Einsicht in die Bücher nehmen. Zusätzlich lässt sich Admenta eine Übersicht über alle Arbeitsverhältnisse vorlegen. Der Verkäufer sichert außerdem zu, selbst als Filialleiter weiter zu arbeiten.

Weiter heißt es im Vertrag: „Dem Arbeitgeber sind insbesondere vorbehalten: Personalentscheidungen, zentraler Wareneinkauf, Festsetzung der Verkaufspreise, soweit diese nicht gesetzlich festgelegt sind, Entscheidungen über Einrichtung und Ausstattung der Apotheke sowie über Investitionen im Einzelfallwert von mehr als € 1000, Entscheidungen über Marketing und Werbung für die Apotheke.”

Die vollständigen Texte finden Sie unter: http://www.apotheke-adhoc.de http://www.apotheke-adhoc.de

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