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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Doppelpack

Damit der eigene Wille im Ernstfall geschieht

Düsseldorf – Eine Vorsorgevollmacht ist das A und O, um bei einem Unfall, einer schweren Erkrankung oder Demenz einer Person seines Vertrauens ein Recht auf Mitwirkung bei Behandlungen bis hin zu Bankgeschäften zu übertragen. Doch eine Vorsorgevollmacht ist nicht gefeit gegen Missbrauch, da die Bevollmächtigten keiner Kontrolle unterliegen. Die Verbraucherzentrale NRW rät deshalb, „beizeiten ein sicheres Paket zu schnüren und die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung sowie einer Betreuungsverfügung zu kombinieren.“

Wie die eigene Willensbekundung aussehen kann, die im Ernstfall auch den formellen Anforderungen genügt, zeigt der Ratgeber „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“. Das Buch informiert über Möglichkeiten und Konsequenzen sinnvoller Regelungen für den schweren Krankheitsfall oder eine dauerhafte Pflege, skizziert aber auch die drohenden Folgen für den Fall, dass im Vorfeld keinerlei Wünsche und Anliegen verfügt worden sind. Unterstützung bei der eigenen Willensäußerung bieten rechtssichere Formulierungsvorschläge und mehrere Musterbeispiele, die alle mit Hilfe eines Passworts im Buch als Word-Dateien online heruntergeladen werden können.

Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird das Buch auch nach Hause geliefert. Text, Formulare und Co. gibt’s auch als E-Book für 6,49 Euro im Internet.

Bestellmöglichkeiten:

Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.