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Demenz und Alzheimererkrankung / Tipps zu Hilfsangeboten

Tipp

Düsseldorf – Brille verlegt, Buchtitel vergessen, ein Begriff fällt einem partout nicht ein – solche kleinen Blackouts sind noch kein Grund zur Besorgnis. Treten Symptome wie Vergesslichkeit, Desorientierung oder veränderter Tages- und Nacht­rhythmus immer häufiger und gebündelt auf, können sie auf eine Demenz- oder Alzheimererkrankung hindeuten. „Menschen mit diesem Leiden sind auf intensive Betreuung angewiesen. Aber auch Angehörige dürfen mit den massiven Problemen einer solchen Erkran­kung nicht alleine gelassen werden, sondern brauchen eine bedürfnis­gerechte Unterstüt­zung“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Neben einer liebevollen und sachgerechten Betreuung, ist auch eine frühzeitige Diagnose wichtig, damit Demenzkranke und ihre Familien so früh wie möglich verfügbare Pflege- und Unterstützungs­angebote nutzen kön­nen. Hierbei helfen folgende Tipps:

Medizinische Diagnose so früh wie möglich: Einige demenzielle Krankheiten lassen sich gut behandeln, wenn sie rechtzeitig erkannt werden. Auch bei einer chronischen Demenz – wie der Alzheimer Krankheit – können die richtige Medikation und die Leistungen der Pflegeversicherung das Alltagsleben beträchtlich erleichtern. Beim Verdacht auf Demenz sollten sich Betroffene oder deren Angehörige deshalb zunächst vertrauensvoll an ihren Hausarzt wenden. Für eine umfang­reichere Diagnose muss jedoch ein Neu­rologe oder Psychiater auf­gesucht werden. Der Besuch einer Gedächtnissprechstunde in einer Fachklinik kann ebenfalls helfen, den Grad einer Erkrankung abzuklären.

Hilfe durch die Pflegeversicherung: Auch Demenzkranke kön­nen Leis­tun­gen aus der Pflegeversicherung beziehen, wenn sie nur noch eingeschränkt in der Lage sind, Alltagsverrichtungen – wie Körper­pflege, Essen und Trinken sowie die Versorgung des eige­nen Haus­halts – selbstständig zu bewältigen. Unterstützende Hilfen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Beträgt der ermittelte Entlastungs­bedarf mehr als 90 Minuten, mit einem Anteil von mindestens 46 Minuten für die Pflege, werden Patienten einer von drei Pflege­stufen mit dem entsprechenden Pflegesatz zuge­teilt. Seit dem 1. Juli können auch Demenzkranke, die nicht pfle­gebedürftig sind, eine zusätzliche Betreuungshilfe beantragen. Je nach Bedarf wer­den monatlich bis zu hundert oder zweihundert Euro für Betreuungs­stunden erstattet. Nicht ver­brauchte Beträge können angespart wer­den. Die Leistungen sollten bei der Pflege­kasse so früh wie möglich beantragt werden, da für die Bewilli­gung der Tag der Antrags­stellung maß­geblich ist.

Entlastende Betreuungsangebote: Die Pflegeversicherung über­nimmt nur die Kosten für ganz bestimmte Betreuungsleistungen – etwa für Angehörigengruppen oder für eine stundenweise Betreu­ung zu Hause. Doch nur anerkannte Betreuungsangebote von professio­nellen Pflegediensten und -einrichtungen oder von besonders geschulten Ehren­amtlichen können über die Pflege­kasse abgerechnet werden. Hilfe von Angehö­rige oder Nach­barn sind durch die speziellen Betreuungsleistungen nicht abgedeckt. Ist eine durchgehende Pflege in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich, bieten Pflege­heime, die auf die Pflege und Betreu­ung von Demenzkran­ken spezialisiert sind, ihre Dienste an. Ein Angebots­ver­gleich ver­schiede­ner Einrich­tungen lohnt sich. Muss ein akuter Notstand überbrückt werden, ist die Unter­brin­gung in einer Kurzzeitpflege häufig eine sinnvolle Lösung. Wich­tig ist hier­bei, eine Einrichtung zu wählen, die die Bedürfnisse von Demenz­pati­enten besonders berücksichtigt.

Tipps für Angehörige: Wer die dauer­hafte Pflege eines Demenz­kran­ken selbst übernehmen möchte, stößt oft an die Grenze der eigenen Belastbarkeit. Wie sich die schwierige Situation am bes­ten meistern lässt und welche Maßnahen nötig sind, um eine Wohnung sicherer zu gestalten – zur Klärung solche Fra­gen kann der Austausch in einem Gesprächskreis hilf­reich sein. Werden Pflegegeld bzw. Betreuungs­leistungen gezahlt, haben betroffene Familien zudem einen Anspruch auf einen vierteljährlichen Bera­tungsbesuch zu Hause. Zusätzlich kön­nen pflegende Angehörige auch einen Pflege­kurs belegen. Die Pfle­gekassen informieren über vorhandene Unterstützungs­angebote vor Ort. Angehörige, die noch berufstätig sind, haben in einem größe­ren Unternehmen Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit von bis zu sechs Monaten. Die Beiträge zur Sozialversicherung wer­den auf Antrag von der Pflegeversicherung jedoch übernommen. In einer akuten Notlage können sich Festbeschäftigte auch für zehn Tage unbe­zahlt von der Arbeit entbinden lassen. Diese Regelung gilt auch für kleinere Betriebe.

Ausführliche Antworten auf weitere Fragen und nützliche Adressen zum Um­gang mit „Demenz und Alzheimer-Krankheit“ sind in einer Kurzinfor­ma­tion der Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt. Die kosten­lose Bro­schüre gibt es im Internet unter http://www.vz-nrw.de oder in den örtli­chen Beratungs­stellen der Verbraucherzentrale NRW.