Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e. V. (DGIV) begrüßt im Kern die Notfallreform als wichtigen Fortschritt für eine bedarfsgerechte und sektorenübergreifende Patientenversorgung. Die Vernetzung der Leitstellen, die verbindliche Vorgaben der digitalen Vernetzung, die Weiterentwicklung Integrierter Notfallzentren und die stärkere Einbindung ambulanter Angebote schaffen Voraussetzungen dafür, die Versorgung regional besser abzustimmen und vorhandene Ressourcen gezielter einzusetzen. Nach der langen Reformdiskussion richtet sich der Blick nun auf die Umsetzung in der Praxis.
„Es ist gut, dass die seit Jahren diskutierte Neuordnung der Notfallversorgung endlich Gestalt annimmt“, erklärt der DGIV-Vorstandsvorsitzende, Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel. „Die Reform schafft eine gute Grundlage, um Patientinnen und Patienten gezielter zu versorgen und die Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst, Krankenhäusern und niedergelassenen Leistungserbringern zu verbessern. Darin liegt eine große Chance für die Integrierte Versorgung.“
Besonders positiv bewertet die DGIV die vorgesehene Verbindung der Leitstellen von 112 und 116117 sowie die standardisierte Ersteinschätzung und die damit verbundene Steuerung in die bedarfsgerechten Versorgungsebenen. Die Akutleitstellen sollen Hilfesuchende dabei vorrangig in die Sprechstunden niedergelassener Praxen und Medizinischer Versorgungszentren vermitteln. Telemedizinische und aufsuchende Angebote ergänzen die Versorgung entsprechend dem individuellen Bedarf. Damit wird die ambulante Versorgung systematischer eingebunden und die Voraussetzung geschaffen, Notaufnahmen und Rettungsdienste zu entlasten.
Eine weitere Stärke liegt aus Sicht der DGIV darin, dass bestehende Praxen und Medizinische Versorgungszentren in die Zusammenarbeit der Integrierten Notfallzentren einbezogen werden können. Regionale Kooperationen lassen sich dadurch weiterentwickeln und unnötige Doppelstrukturen vermeiden. Auch die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten bei der Standortplanung und der Ausgestaltung der Zusammenarbeit ist zu begrüßen. Unterschiedliche Versorgungsbedingungen in Ballungsräumen und ländlichen Regionen können so in die Umsetzung einfließen. „Vielerorts gibt es bereits Erfahrung damit, wie Krankenhäuser, Ärztenetze und Praxen gemeinsam Versorgung organisieren können, wenn die Rahmenbedingungen gegeben sind“, so Nagel. „Dass die Reform Raum bietet, auf solchen Strukturen aufzubauen, ist ausdrücklich zu begrüßen. Gerade bei knappen personellen Ressourcen kommt es darauf an, vorhandene Kompetenzen und Kapazitäten gemeinsam zu nutzen.“
Einen zentralen Fortschritt sieht die DGIV darüber hinaus in der vorgesehenen digitalen Vernetzung. Verbindliche Dokumentation und Datenübergaben, gemeinsame technische Standards und die Anbindung an die elektronische Patientenakte schaffen eine Grundlage dafür, dass die beteiligten Einrichtungen auf relevante Behandlungsinformationen zugreifen und ihre Versorgung besser aufeinander abstimmen können. Aktuelle Informationen über verfügbare Kapazitäten unterstützen zudem die gezielte Patientensteuerung. Die Reform schafft somit konkrete Grundlagen für eine interoperable digitale Vernetzung und eine sektorenübergreifende Kommunikation und Koordination in der Notfallversorgung.
„Abgesehen von den kurzfristig angebundenen Reparaturen des GKV-Spargesetzes eröffnet die Reform eine Chance, Versorgung aus der Perspektive der Patientinnen und Patienten regional besser zu organisieren“, so Nagel abschließend. „Ihr Erfolg wird sich daran messen lassen, ob Menschen schneller die passende Hilfe erhalten, vorhandene Kapazitäten besser genutzt und die Versorgenden spürbar entlastet werden.“