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DGIV kritisiert Entwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

Pressemitteilung

Vorsitzender Prof. Eckhard Nagel: „Überwindung der Sektorengrenze wird nicht erreicht“

(Berlin) – Anlässlich der Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) die unzureichenden Schritte des Gesetzes, die Sektorengrenzen zu überwinden. „Wir sehen zwar die Bemühungen des Gesetzgebers, die ambulanten Versorgungspotentiale zu heben, halten aber die Ansätze des KHVVG auf diesem Weg für unzureichend und zum Teil kontraproduktiv“, so der DGIV-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel. „Vor allem halten wir es für bedenklich, dass Ambulantisierung im KHVVG fast ausschließlich vom Krankenhaus her gedacht und organisiert wird.“ In der DGIV-Stellungnahme zum Gesetz heißt es hierzu: „Wenn das Ziel die Etablierung eines Zwischenbereiches zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sein sollte, müssen allen entsprechend qualifizierten Leistungserbringen gleichermaßen Chancen und Möglichkeiten eröffnet werden. Ein ausgewogener Ansatz, der beiden Sektoren gleiche Möglichkeiten bietet, fehlt. Beispielsweise wäre es denkbar, auch qualifizierte Arztnetze mit nicht personenbezogenen Ermächtigungen auszustatten, die eine flexible Abdeckung personeller Engpässe erlauben würden.“

Diese Problematik werde durch die Finanzierung des Ausbaus einer neuen, vom Krankenhaus ausgehenden ambulanten Versorgungsebene weiter verschärft, so Nagel. Die Finanzierung und Subventionierung dieses Vorhabens durch den Transformationsfonds stelle eine eklatante Wettbewerbsverzerrung zwischen vertragsärztlicher Versorgung und Krankenhausversorgung auf Kosten der Beitragszahler dar. Diese Investitionsförderung für neue Versorgungsansätze werde in der vertragsärztlichen Versorgung nicht im selben Rahmen bereitgestellt. „Es ist aus unserer Sicht unverständlich bzw. nur durch erfolgreiche Lobbyarbeit der Länder zu erklären, dass hier die teure stationäre Versorgung unter dem Stichwort der Ambulantisierung eine weitere Förderung erfährt“, so der DGIV-Vorstandsvorsitzende. Die Ambulantisierungspotentiale des deutschen Gesundheitssystems seien zwar vielfach nachgewiesen, es sei aber weder zu rechtfertigen noch zielführend, dafür über weite Strecken neue ambulante Strukturen in ansonsten defizitären stationären Einrichtungen aufzubauen. „Hier spricht sich eher der Wunsch der Länder aus, ihre stationären Einrichtungen zu retten als ein echter, am Versorgungsbedarf orientierter Strukturwandel“, ist Prof. Nagel überzeugt.

Abschließend zitiert der DGIV-Vorstandsvorsitzende nochmal die DGIV-Stellungnahme: „Wir fordern, dass ambulante und stationäre Versorgungsbereiche gleichermaßen gefördert und zu gemeinsamen Versorgungsansätzen zusammengeführt werden, um einen wirklichen sektorenübergreifenden Ansatz zu ermöglichen. In diesem Sinne muss ein echter Paradigmenwechsel stattfinden, bei dem nicht nur bestehende Strukturen gefördert, sondern innovative, bedarfsorientierte und integrierte Versorgungsansätze entwickelt werden. Die DGIV fordert den Gesetzgeber auf, die Vorschläge zur sektorenübergreifenden Versorgung im Sinne einer echten integrierten und am Patientenbedarf orientierten Versorgung zu überarbeiten und dabei die Chancengleichheit zwischen ambulanten und stationären Sektoren sicherzustellen.“

Die DGIV-Stellungnahme zum KHVVG ist abrufbar unter https://dgiv.org/wp-content/uploads/2024/09/Stellungnahme-KHVVG-DGIV.pdf