Am 9. September 2026 wird das Gesetz zur Notfallversorgung im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) betont:
Berlin – „Mit dem Gesetz zur Notfallreform hat die Politik nun die Chance, die Gesundheitsversorgung entscheidend zu verbessern. Neben der verpflichtenden Ersteinschätzung und dem Ausbau der Integrierten Notfallzentren (INZ) kommt dabei der Vernetzung der Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Notrufnummer des Rettungsdienstes 112 zu einem Gesundheitsleitsystem eine zentrale Bedeutung zu. Ein vernetztes Gesundheitsleitsystem gibt den Versicherten Orientierung, stellt eine passgenaue Versorgung sicher und spart Ressourcen. Denn durch die Vernetzung ist es unerheblich, welche Telefonnummer die hilfesuchende Person wählt. Sie durchläuft immer dieselbe telefonische oder digitale Ersteinschätzung und wird direkt in die richtige Versorgungsebene gesteuert wird, etwa eine telemedizinische Behandlung, der ärztliche Bereitschaftsdienst oder ein Rettungswagen. Ein vernetztes Gesundheitsleitsystem sorgt dafür, dass bei echten Notfällen keine wertvolle Zeit durch die Übergabe zwischen den aktuell verschiedenen Systemen verloren geht. Gleichzeitig verhindert es, dass mitunter teure Rettungsmittel ausgesendet werden, obwohl beispielsweise eine ambulante Behandlung oder ein Medikament ausreichend gewesen wäre.
Fördergelder an Einrichtung der Gesundheitsleitstellen koppeln
Das gemeinsame Gesundheitsleitsystem muss jetzt schnell auf den Weg gebracht werden. Gleichzeitig gilt es, die Anzahl der Leitstellen maßgeblich zu reduzieren. Aktuell gibt es bundesweit 244 Leitstellen. Bereits 2023 hat die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zur Reform der Notfall- und Akutversorgung einen Richtwert von einer Leitstelle pro eine Million Einwohner empfohlen.Dementsprechend wären rund 80 Leitstellen ausreichend. Der Bund hat mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 225 Millionen Euro für die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen bereitgestellt. Eine Bewilligung der Fördermittel sollte im Gegensatz zum aktuellen Entwurf erst erfolgen, wenn die Länder die erforderlichen Strukturen geschaffen und ein funktionsfähiges Gesundheitsleitsystem etabliert haben. Nur so kann sichergestellt werden, dass Bundesmittel effizient eingesetzt und die angestrebte Vernetzung sowie Steuerung der Patientenversorgung tatsächlich erreicht werden. Die Ausgaben im Rettungsdienst haben sich seit 2013 mit 4,4 Milliarden Euro auf 8,2 Milliarden Euro im Jahr 2025 fast verdoppelt. Richtschnur muss sein, eine gute Versorgungsqualität zu gewährleisten und die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber wirtschaftlich einzusetzen.“
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen:
Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse,
hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse.
Die Ersatzkassen versichern zusammen mehr als 29 Millionen Menschen in Deutschland und sind damit Marktführer. Beim vdek arbeiten bundesweit rund 800 Beschäftigte. Hauptsitz des Verbandes ist Berlin. Für die regionale Präsenz der Ersatzkassen in den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen.