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Erneute Änderungen für gesetzlich Krankenversicherte

Achterbahnfahrt im Gesundheitswesen

Düsseldorf – Krankenversicherte müssen auf der Hut sein und sich derzeit ständig auf Neuerungen im Gesundheitswesen einstellen. Einerseits gelten für Mitglie­der gesetzlicher und privater Kassen seit 1. Januar gleichermaßen verän­derte Regelungen, die im Zuge des großen Konjunkturpakets von der Bun­desregierung teilweise wieder verändert werden. „So wird der Beitragssatz für gesetzlich Versicherte zunächst einheitlich auf 15,5 Prozent angeho­ben. Um die Kaufkraft der Bürger zu erhalten, soll er ab 1. Juli wieder auf 14,9 Prozent sinken“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW und zählt wei­tere wichtige Änderungen auf: „Drücken vor der Krankenversicherung gilt nicht – ab sofort muss jeder für den Krankheitsfall abgesichert sein. Aller­dings können privat Abgesicherte künftig problemloser den Krankenver­sicherer wechseln.“ Damit sich Versicherte im Wust der veränderten Bedingungen zurechtfinden, zeigt die Verbraucherzentrale NRW auf, was sie in punkto Krankenkassen unbedingt wissen sollten:

Allgemeine Versicherungspflicht: ‚Ich bin nicht versichert’ – die­ser Status gilt nicht mehr. Seit 1. Januar muss fast ausnahmslos jeder Mitglied in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sein und monatli­che Beiträge entrichten. Nichtversicherte, die nicht in einer gesetz­lichen Kasse unterschlüpfen können, sollten sich umgehend privat versichern. Teuer wird’s für alle, die dies jetzt ver­säumen: Die Kas­sen vergessen nichts: Nachlässige Zeitgenossen müssen später mit Beitragsnachzahlungen und Säumnisgebühren rechnen.

Einheitlicher Beitragsatz: In der gesetzlichen Krankenversiche­rung gilt ab diesem Jahr zunächst ein einheitlicher Beitragssatz. 15,5 Pro­zent des Bruttoeinkommens fließen bis Ende Juni in einen gemeinsamen Gesundheitsfonds. Anschließend soll der Satz auf 14,9 Prozent gesenkt werden. Aus der großen Geldsammelstelle erhalten die Kas­sen eine Pauschale für jeden ihrer Versicherten. Der Anteil ist gestaffelt nach Alter, Geschlecht und Gesund­heits­zustand. Mit den zugewiese­nen Beträgen müssen die Kranken­kassen dann auskom­men. Reichen die Mittel nicht aus, können sie von den Versicherten einen Zusatzbeitrag fordern. Dieser ist begrenzt auf maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Ein­kom­mens. Einen Pauschalbetrag von bis zu acht Euro darf die jeweilige Kasse aber ohne Einkommensprüfung einziehen. Wird ein Zusatz­betrag fällig, haben Versicherte jedoch ein Sonderkün­digungsrecht und können zu einer anderen Krankenversicherung wechseln. Erzielen die Kassen jedoch einen Überschuss, winkt den Versi­cherten unter Umständen eine Prämie.

Wechsel der privaten Krankenversicherung: Wer privat versi­chert ist, kann erstmals den Versicherungsanbieter wechseln, ohne dass ihm dabei sämtliche Alterungsrückstellungen verloren gehen. Bislang Versicherte können dies bis zum 30. Juni dieses Jahres tun. Neu-Versicherten ist dies jederzeit möglich. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung eines anderen Unternehmens lohnt sich jedoch meist nur für jüngere Versicherte.

Privater Basistarif für alle: Seit 1. Januar müssen die privaten Kran­kenkassen außerdem allen Interessenten einen Basistarif anbieten, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkas­sen entspricht. Feiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Kranken­versicherung können ebenfalls bis zum 30. Juni in diesen Basistarif bei einer pri­vaten Krankenversicherung wechseln. Interessenten darf die Auf­nahme nicht verweigert werden – auch nicht falls ein erhöhtes gesundheitliches Risiko besteht. Auch privat Versicherte können in den Basistarif wechseln. Bedingung ist, dass sie dort mindes­tens für 18 Monate bleiben.

Wer’s genauer wissen will, findet alle wichtigen Informationen in der Kurz­information „Krankenversicherungen. Was ändert sich ab Januar 2009“. Die Verbraucherzentrale NRW beschreibt darin die Konsequenzen für die Versicherten und gibt wertvolle Tipps. Die kostenlose Bro­schüre ist in den lokalen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich.