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Freiverkäufliche Medikamente / Preisunterschiede nur in Versandapotheken

P r e s s e I n f o

Düsseldorf – Weshalb Aspirin in vielen Apotheken immer noch zu der unver­bindlichen Preisempfehlung der Hersteller verkauft wird, wäh­rend Kun­den das Schmerzmittel über den Internetversand fast bis zur Hälfte bil­li­ger bekommen können – dies ist der Verbraucherzentrale NRW ein Rätsel. Im Februar hatten die Verbraucherschützer die Preise für eine Packung mit 20 Tabletten des gängigen Präparats landes­weit in den 23 Apotheken untersucht, die neben einem festen Standort auch einen Onlinehandel unterhalten. Das Bemerkenswerte an der Stichprobe: Nur eine Apotheke verkaufte das Medikament zu 3,98 Euro deutlich unter der unverbindlichen Preisempfehlung von 4,97 Euro. In einer anderen Apotheke lag der Preis zu 5,10 Euro sogar noch 13 Cent darüber. Die identische Packung Aspirin wurde von denselben Apothekern dagegen im Internet bis zu 48 Prozent günstiger angeboten.

“Seit Aufhebung der Preisbindung vor drei Jahren gibt es keinen plau­siblen Grund, weshalb Apotheken an einer starren Preisgestaltung im Vor-Ort-Handel festhalten, während sie das gleiche freiverkäufliche Medikament übers Internet billiger verkaufen. Schon eine einzelne Stichprobe zeigt, dass viele Apotheken ihren Wettbewerbsspielraum immer noch nicht ausschöpfen”, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW die gängige Verkaufs-Praxis.

Patienten, die rezeptfreie Medikamente günstiger kaufen wollen, kom­men nicht umhin, die Preise zu vergleichen – ganz gleich, ob die Präpa­rate in einer Apotheke um die Ecke oder übers Internet ange­boten wer­den. “Kunden sollten jedoch aufpassen, dass der mögliche Preisvorteil bei einer Online-Bestellung nicht durch hohe Versand­kosten wieder zunichte gemacht wird”, rät die Verbraucherzentrale NRW, sich einge­hend mit dem Einmaleins der jeweiligen Bestell­modalitäten vertraut zu machen: Für den Versand werden im Internet bis fünf Euro bei der Order eines einzigen Arzneimittels verlangt. Einige Apotheker verzich­ten jedoch auf diese zusätzlichen Service­kosten, wenn Kunden neben frei­verkäuflichen auch rezeptpflichtige Medikamente bestellen und der Gesamtbetrag eine bestimmte Höhe überschreitet.

Wie Patienten beim Arzneimittelkauf via Internet ihre Kosten in Gren­zen halten, ist in allen Einzelheiten in der Kurz-Information “Praktisch, preis­wert, patiententauglich? – Versand von Arzneimitteln” nachzule­sen. Die Information wurde mit finanzieller Unterstüt­zung des Bun­desministeri­ums für Ernäh­rung, Land­wirtschaft und Verbrau­cherschutz erstellt und ist kos­ten­los in den ört­lichen Beratungsstel­len der Verbraucherzentralen NRW oder im Internet unter http://www.vz-nrw.de erhältlich.