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Geplanter Gesundheitsfonds / Ruhe bewahren, doch Selbstständige sollten handeln

Presseinformation

Düsseldorf – Nachdem der einheitliche Beitragssatz von 15,5 Prozent im nächsten Jahr für die gesetzliche Krankenversicherung nun fast beschlossene Sache ist, „sollten Versicherte erst mal abwarten und sich nicht kurz vor Toresschluss an eine neue Kasse binden“. Dazu rät die Verbraucherzentrale NRW: „Jetzt noch in eine günstige Kasse zu wech­seln, macht keinen Sinn, weil man sich für 18 Monate an die neue Ver­sicherung bindet.“ Gesetzliche Versicherte sollten sich erst im ers­ten Quartal 2009 neu orientieren.

Wichtige Ausnahme: „Wer als Selbstständiger freiwillig in einer gesetzli­chen Kasse versichert ist, muss sich zum Jahresende um seine Kran­kenversicherung kümmern, sonst verliert er seinen Schutz“, warnt die Verbraucherzentrale NRW: „Denn das Krankengeld, das einige Kassen auch Selbstständigen im Bedarfsfall zahlen, wird im Zuge der Gesund­heitsreform zum Ende des Jahres gestrichen.“ Stattdessen müssen die gesetzlichen Krankenkassen freiwillig versi­cherten Freiberuflern einen Wahltarif „Krankengeld“ anbieten. Neue Tarife und möglicherweise abweichende Konditionen sind jedoch noch nicht bekannt. Zudem ist die Wahloption mit einer dreijährigen Bindung an die Kasse verknüpft. Da das Krankengeld im Ernstfall hilft, die Exis­tenz zu sichern, rät die Verbraucherzentrale NRW dringend zu raschem Handeln: „Alternativ zum Wahltarif kann der Abschluss einer privaten Kranken­tagegeldversi­cherung sinnvoll sein.“ Selbstständige sollten hierzu Angebote verschie­dener gesetzlicher Kassen, aber auch privater Kran­kenversicherungen prüfen.

Alle Versicherten müssen nach Einführung des so genannten Gesund­heitsfonds ab 1. Januar 2009 einen einheitlichen Prozentsatz ihres Bruttoeinkommens in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen. Für Mit­glieder von Kassen, die derzeit einen Beitragssatz unter 15,5 Prozent erheben, wird es teilweise erheblich teurer. Nur wenige Versicherte, die jetzt einen hohen Beitragssatz zahlen, werden zum ersten Januar ent­lastet. „Für viele Versicherte wird die Krankenversicherung zudem teu­rer, wenn die Kassen mit dem ihnen zugeteilten Geld nicht auskom­men. Dann können sie einen Zusatzbeitrag von den Versicherten erhe­ben, der maximal ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Versi­cherten beträgt“, so die Verbraucherzentrale NRW. Alternativ kön­nen Kassenmitglieder auch mit einer zusätzlichen Pauschale von bis zu 8acht Euro zur Kasse gebeten werden. „Verlangen Krankenkassen künftig einen Zusatzbeitrag, können Versicherte jedoch ihr Son­derkün­digungs­recht nutzen und die Kasse wechseln“, erklärt die Verbraucher­zentrale NRW. Schreibt eine Kasse dagegen schwarze Zahlen, kann der Gewinn künftig auch als Prämie an die Mitglieder ausgezahlt wer­den.

Momentan gibt es – laut Verbraucherzentrale NRW – jedoch noch keine verlässliche Prognose, wie sich die Situation der gesetzlichen Kranken­kassen entwickeln wird: „Die Kassen erhalten voraussichtlich erst im November konkrete Zahlen zu den Zuteilun­gen aus dem Gesundheits­fonds. Erst ab dann können sie kalkulieren.“ Grund ist die Einführung des so genannten morbiditätsorientierten Risi­ko­strukturausgleichs. Dahinter verbirgt sich ein komplizierter Vertei­lungsschlüssel, durch den die Krankenkassen für kranke Versicherte mehr Geld aus dem Gesund­heitsfonds bekommen sollen als für gesunde Mitglieder.

Weitere Informationen zu den geplanten Änderungen gibt’s es im Inter­net unter http://www.vz-nrw.de oder bei den 17 lokalen Gesundheitsberatungen der Verbraucherzentrale NRW. Diese bieten vor Ort auch eine unab­hängige Beratung zum Krankenkassenwechsel. Adressen und Kosten unter http://www.vz-nrw.de

Ansprechpartner für die Redaktion: Kai Vogel, Tel: (02 11) 38 09 – 445