Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Geschäfte mit der Angst vor der Pflege?
Sprunghafte Prämienerhöhung bei Pflegetagegeldversicherungen

Pressemitteilung

Düsseldorf – Im Alter pflegebedürftig, aber kein Geld für eine angemessene Versorgung? Eine fürchterliche Vorstellung für viele Menschen – so auch für Erika G. aus Köln. Die heute 70-Jährige schloss deshalb vor über 20 Jahren vorsorglich eine private, freiwillige Pflegetagegeldversicherung bei der Deutschen Krankenversicherung (DKV) ab. Diese sollte im Pflegefall greifen und mögliche Kostenlücken decken. Doch zum 1. Juli kündigte die Versicherung zum zweiten Mal in Folge eine Prämienerhöhung an, die sich gewaschen hat. Innerhalb nur eines Jahres stieg der Monatsbeitrag damit in zwei Schritten von rund 98 Euro auf nunmehr fast 165 Euro – eine Steigerung von fast 70 Prozent. „Eine Erhöhung dieser Größenordnung in so kurzer Zeit ist für mich nicht mehr tragbar und schlicht unseriös“, ist Rentnerin Erika G. überzeugt und wendete sich hilfesuchend an die Verbraucherzentrale NRW.

Leider kein Einzelfall, weiß Rita Reichard, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW: „Unsere Versicherungsberater erreichen derzeit Dutzende Anfragen von Verbrauchern, die von starken Prämienerhöhungen ihrer privaten, freiwilligen Pflegezusatzversicherung betroffen sind.“ Neben der DKV seien auch Policen der Union Krankenversicherung, der Central Krankenversicherung sowie der Versicherungskammer Bayern aufgefallen. Die Versicherten sollen im Extremfall bis zu 110 Prozent mehr für den gleichen Versicherungsschutz zahlen.

„Es ist ein Skandal, dass die Menschen jahrelang die Prämien gezahlt haben und nun, kurz bevor es auf den Versicherungsschutz ankommt, auf einmal derartig hohe Steigerungen der Beiträge akzeptieren sollen“, kritisiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Wie können sich die Betroffenen wehren? „In einem ersten Schritt sollten die Versicherten die Erhöhung rechtlich überprüfen lassen. Das Schreiben muss zum einen bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen“, erklärt Expertin Reichard. „Rechtlich gesehen darf der Versicherer die Beiträge zudem nur dann erhöhen, wenn sich die Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeiten um einen bestimmten Prozentsatz geändert haben.“ Letztlich könne die Prüfung im Einzelfall aber nur im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erfolgen. Ein Schritt, vor dem viele Verbraucherinnen und Verbraucher zurückschrecken.

Erika G. lässt die Prämiensteigerung nun durch die Verbraucherzentrale NRW auf formale Fehler prüfen. Da auch sie den Gerichtsweg scheut, bliebe ihr alternativ nur noch die Wahl zwischen zwei äußerst verlustreichen Optionen: Eine Prämienanpassung beim aktuellen Versicherer mit der Folge, dass das Pflegetagegeld im Versicherungsfall deutlich geringer als geplant ausfallen würde. Oder die Kündigung der Versicherung und damit nach 20 Jahren Beitragszahlung der Wegfall des Versicherungsschutzes.

„Wir fordern, dass die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde diese enormen Beitragssprünge stellvertretend für alle Versicherten vorab ausreichend unter die Lupe nimmt: Ist die Steigerung wirklich nachvollziehbar?“, unterstreicht Schuldzinski. Denn bei derartigen Erhöhungen würden sich die Verbraucher schon fragen, ob nicht vielleicht die Erstkalkulation der Beiträge bei Vertragsabschluss zu niedrig ausgefallen sei, um die Versicherung erst einmal attraktiver zu machen.

Die Verbraucherzentrale NRW hört zudem immer häufiger von Konsumenten, dass im Verkaufsgespräch vor Abschluss einer Versicherung auch auf die Angst gezielt werde, den eigenen Kindern im Alter mit Pflegekosten zur Last zu fallen. Aus dieser Befürchtung heraus wird eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, obwohl dies vielleicht gar nicht nötig ist. „Bei der Inanspruchnahme der Kinder gibt es seit Anfang 2020 nämlich eine deutliche Entlastung“, klärt Versicherungsexpertin Rita Reichard auf. „Erst ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro jährlich werden Kinder zum Elternunterhalt herangezogen. Unser Rat: Lassen Sie sich vor Abschluss einer Pflegezusatzversicherung unabhängig beraten, ob überhaupt eine Pflegelücke besteht und wie hoch diese ist.“

Weitere Informationen und Tipps rund um die Pflegezusatzversicherung finden Sie auf unserer Homepage www.verbraucherzentrale.nrw/pflegezusatzversicherung.

Informationen und rechtliche Hilfestellungen zu Versicherungen und anderen akuten Verbraucherfragen geben auch die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW – telefonisch oder per E-Mail. Kontaktdaten online unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort.