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Jede zweite Arzt-Homepage hat erhebliche Mängel

Stiftung Gesundheit

Hamburg – Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Das hat eine bundesweite Stichprobe der Stiftung Gesundheit ergeben. Bei 45,1 Prozent etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig.

Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies ist besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert ist, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet werden.

“Solche Mängel bringen unnötige Abmahn-Risiken. Dabei sind diese Fehler eigentlich leicht vermeidbar”, sagt Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit. “Hier sind auch die Agenturen und Designer gefordert, die die Homepages fertigen.”

Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz werden dagegen selten verletzt: Vorher-Nachher-Bilder fanden sich in 3,8 Prozent der Arzthomepages und Publikationslisten in 1,5 Prozent der Fälle.

Die Prüfer vergaben ergänzend Noten für die Gestaltung der Seiten: 18,5 Prozent bekam die Wertung gut oder sehr gut. Bezeichnend: In dieser Gruppe war der Anteil der Homepages, die Mängel im Impressum aufwiesen, nur halb so groß (22,2 Prozent) wie bei der Gesamtheit.

Für die Stichprobe wurden gut 160 Arzt-Homepages von Medizinern aller Regionen in Deutschland und aller Fachdisziplinen ausgewertet.