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Keine weitere Belastung der Generikaunternehmen für geplanten Verzicht auf AMNOG-Bestandsmarktaufruf

Pro Generika fordert:

Berlin – Gestern haben sich CDU/CSU und SPD auf eine Erhöhung des unbefristeten Zwangsrabatts von 6 auf 7 % und die Verlängerung des Preismoratoriums geeinigt, um im Gegenzug auf den sogenannten AMNOG-Bestandsmarktaufruf für patentgeschützte Arzneimittel zu verzichten. Das AMNOG war 2011 eingeführt worden, um patentgeschützte Arzneimittel einer Preisregulierung zu unterwerfen.

Nun wird festgestellt, dass der AMNOG–Ansatz für diejenigen patentgeschützten Arzneimittel nicht umsetzbar ist, die vor 2011 in Deutschland eingeführt worden sind. Damit wird das von der Politik gesetzte Einsparziel des AMNOG verfehlt. Vor diesem Hintergrund haben sich die Koalitionäre auf die Anhebung des unbefristeten Zwangsrabatts und die Verlängerung des Preismoratoriums geeinigt. Diese Maßnahmen wären eine weitere Belastung der Generikaunternehmen. Hierzu erklärt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:

„Generika stehen nicht im Fokus des AMNOG. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum Generikaunternehmen weiter zusätzlich finanziell belastet werden sollen, nur weil das auf patentgeschützte Arzneimittel ausgerichtete AMNOG-Einsparziel verfehlt wird.“

Krankenkassen wenden bereits seit Jahren für immer mehr Generikaversorgung immer weniger Mittel auf. Nach Abzug aller Rabatte liegt der reale Anteil – also zu Werkspreisen und nach Abzug aller Rabatte – den Generika noch an den Arzneimittelausgaben der Krankenkassen haben, bei weniger als zehn Prozent. Das ist weniger als die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel aufwenden muss. Dafür decken Generikaunternehmen mehr als 73 % des gesamten Arzneimittelbedarfs der GKV. Tendenz steigend.

Die gestern bekannt gewordenen Pläne einer Verlängerung des Preismoratoriums würden dafür sorgen, dass ohnehin niedrige Generikapreise auch in den kommenden Jahren auf dem Niveau des Sommers 2009 eingefroren blieben. Dabei hat es in den vergangenen Jahren spürbare Kostensteigerungen bei den Unternehmen gegeben, die z. B. aus zusätzlichen regulatorischen Auflagen, Lohnsteigerungen aufgrund von Tarifabschlüssen, gestiegenen Kosten für Rohstoffe und Energie und der Inflation resultieren. Generikaunternehmen haben keine Chance, diese Kostenanstiege zu kompensieren, zumal zu den niedrigen Preisen noch Festbeträge und Rabattverträge hinzukommen.

„Eine nachhaltige Arzneimittelversorgung hat zur Voraussetzung, dass Arzneimittel auch aus Sicht von Generikaunternehmen wirtschaftlich angeboten werden können. Bei der konkreten Ausgestaltung der gestrigen Vereinbarung muss daher darauf geachtet werden, dass es zu keinen weiteren Belastungen der Generikaunternehmen kommt“, so Bretthauer abschließend

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