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Krebsregister setzen auf S3C-Schnittstelle der gevko

Krebsregister setzen auf S3C-Schnittstelle der gevko

Gemeinsame Pressemitteilung

Bonn/ Hannover/ Mainz/ Münster/ Stuttgart – Das Landeskrebsregister Nordrhein Westfalen, das Klinische Krebsregister Niedersachsen, die Klinische Landesregisterstelle des Krebsregisters Baden-Württemberg und das Krebsregister Rheinland-Pfalz beauftragen die gevko mit der Entwicklung und Umsetzung einer Krebsregisterschnittstelle.

Das bundesweit gültige Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) vom 3. April 2013 verpflichtet alle Bundesländer, eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung zu etablieren. Die Ausgestaltung der klinischen Krebsregister ist durch bundesweite Vorgaben geprägt (§ 65 c SGB V- Klinische Krebsregister – und bundeseinheitliche Förderkriterien des GKV-Spitzenverbandes). Die regionale Umsetzung erfolgt unter Hoheit der Länder über Landesgesetze und entsprechende regionale Krebsregister. Ärztinnen und Ärzte sind dabei in Zukunft verpflichtet, jeden onkologischen Fall elektronisch zu erfassen und zu melden.

Mit der durch die vier Landeskrebsregister bei der gevko beauftragten S3C-Krebsregisterschnittstelle (S3C-KKR) können zukünftig alle Meldungen direkt aus dem Dokumentationssystem der Arztpraxis an die entsprechenden Annahmestellen der Krebsregister übermittelt werden. Die S3C-KKR-Schnittstelle bildet über den bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.V. und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (ADT-GEKID-Basisdatensatz) hinaus auch die jeweils landes-, krankheits- und verlaufsspezifischen Regeln, Plausibilitäten und Abhängigkeiten für die klinischen Krebsregistermeldungen ab. Die gevko bietet damit im Sinne einer technischen Spezifikation ein umfassendes Regelwerk, das die unterschiedlichen Anforderungen der klinischen Krebsregister abhängig vom jeweiligen Bundesland abbildet und diese der Softwareindustrie zur Verfügung stellt. Diese muss lediglich einmalig die verwendeten S3C-Schnittstellen implementieren, kann im Anschluss das jeweilige Regelwerk zur klinischen Krebsregistermeldung nutzen und Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung stellen. Damit ist der Weg frei für die rechtzeitige Integration durch die Softwareindustrie, um bis zum Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2017 eine vollständige und vollzählige Krebsregistrierung zu ermöglichen.

Gespräche mit weiteren Krebsregistern befinden sich in Vorbereitung.


Das integrierte epidemiologische und klinische Landeskrebsregister Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe, fortlaufend und flächendeckend Daten über das Entstehen, das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen zu sammeln, zu verarbeiten, wissenschaftlich auszuwerten und zu publizieren sowie Daten für die Forschung zur Verfügung zu stellen. Zum 1. April 2016 hat das Landeskrebsregistergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, das eine Meldepflicht für alle Krebserkrankungen und sehr differenzierte und umfangreiche datenschutzrechtliche Regelungen beinhaltet, die Rahmenbedingungen für die epidemiologische und klinische Krebsregistrierung mit Modalitäten eines obligat elektronischen Meldeverfahrens geschaffen. Mit einer Bezugsbevölkerung von ca. 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern in Nordrhein-Westfalen entwickelt sich das Landeskrebsregister NRW mit seinen modernen und zentralen Strukturen zu einer der größten und modernsten Krebsregister europaweit.

Das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN) soll ab 2017 das gemeinsame Melderportal mit der Vertrauensstelle des Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen betreiben. Die rechtlichen Voraussetzungen werden durch Landesgesetze geschaffen: Die Aufgaben werden auf die Ärztekammer Niedersachsen und die Zahnärztekammer Niedersachsen übertragen. Zukünftig wird das KKN ausschließlich elektronische Meldungen annehmen können; das entsprechende Gesetz befindet sich in der Ausarbeitung. Im Übrigen wird das von der KV betriebene Nachsorgedokumentationssystem ONkeyLINE dann nicht mehr fortgeführt.

Mit der Klinischen Landesregisterstelle des Krebsregisters Baden-Württemberg (KLR) verfügt Baden-Württemberg bereits seit 2009 als erstes Bundesland zusätzlich zur epidemiologischen über eine gesetzlich festgelegte, flächendeckende klinische Krebsregistrierung. Dabei werden zusätzliche klinische Daten zu Therapie und Verlauf von Krebserkrankungen erfasst. Diese werden zur regionalen und einrichtungsbezogenen Analyse der Versorgungsqualität zur Verfügung gestellt. Die KLR bietet somit die Grundlage zur Umsetzung der im nationalen Krebsplan geforderten Qualitätssicherung und Qualitätsberichterstattung. Seit Beginn der Meldepflicht sind inzwischen über 3,5 Mio Einzelmeldungen eingegangen. Die KLR ist bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) in Stuttgart angesiedelt und hat sich als zentrales klinisches Krebsregister in Baden-Württemberg etabliert.

Das Krebsregister Rheinland-Pfalz geht aus dem seit mehr als 20 Jahren bestehenden epidemiologischen Krebsregister Rheinland-Pfalz hervor, das bisher Daten zur Häufigkeit und Verbreitung von Krebserkrankungen erfasst und ausgewertet hat. Diese Aufgaben werden vom neuen klinisch-epidemiologischen Krebsregister weitergeführt, aber nun erweitert um die im KFRG festgelegten Ziele der klinischen Krebsregistrierung. Bei diesem Aufbauprozess werden sowohl die große Erfahrung des Registerpersonals in allen Fragen der Tumordokumentation, dem Einsatz modernster Informationstechnologien und Auswertungsstrategien, als auch die langjährig etablierten Meldewege genutzt.
Das bestehende Netzwerk zwischen dem Krebsregister Rheinland-Pfalz und allen an der onkologischen Versorgung beteiligten Institutionen im Land und darüber hinaus wird dabei effizient eingesetzt und weiter ausgebaut, sowie die wissenschaftliche Anbindung durch eine Vielzahl von nationalen und internationalen Studien intensiviert. Die unabhängige Krebsregister Rheinland-Pfalz gGmbH wird dazu beitragen, die Qualität der Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten in Rheinland-Pfalz und deutschlandweit zu verbessern, Daten für die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung bereitstellen und einen Beitrag zur Verbesserung der Heilbehandlung leisten.

gevko steht für die Begriffe „Gesundheit – Versorgung – Kommunikation”. Als AOK-Tochter entwickelt das Unternehmen IT-Standards für Versorgungsmanagement am “point of care”, u.a. im Rahmen von Versorgungsverträgen.

Mehr über die gevko und ihre Leistungen erfahren Sie zum 3. gevko Symposium, einer Veranstaltung in Kooperation mit der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen e.V. (GRPG) am 13. und 14. September 2016 in Berlin. Weitere Informationen dazu unter www.gevko.de/de/symposium.