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Legale 24h Pflege zu Hause

Pressemitteilung

Karlsruhe – Viele pflegebedürftige Menschen schrecken vor der Übersiedlung in ein Pflegeheim zurück. Sie wollen in der gewohnten häuslichen Umgebung bleiben und auch die gewohnte Lebensführung beibehalten. Als Alternative zum Pflegeheim greifen deshalb immer mehr Betroffene auf die häusliche 24h Pflege zurück. Kein Wunder also, daß sich hier inzwischen ein schier unüberschauberer Markt entwickelt hat. Das Spektrum reicht von der Schwarzarbeit über suspekte ausländische Anbieter bis hin zu seriösen Anbietern, von denen einige wenige sogar Vertragspartner der Pflegekassen sind.

Als solches Unternehmen versteht sich HUMANIS, dessen Geschäftsführer, der Gerontologe Adriano Pierobon zu den Pionieren der häuslichen Rund-um-die-Uhr-Betreuung zählt. Legale 24h Pflege, so Pierobon, sei insofern alternativlos, als sich vermeintlich kostengünstige, aber illegale “Lösungen” im Falle eines Falles regelmäßig als ausserordentlich kostspielig erweisen: bei Schwarzarbeit müssen vom Auftraggeber Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden; hinzu kommt eine Geldstrafe. Aber auch die Einstellung einer ausländischen – meist osteuropäischen – Kraft, vermittelt durch eine der zahlreichen Agenturen, birgt viele Fallstricke: in vielen Fällen ist der Status der Selbständigkeit nicht gegeben, sondern es liegt Scheinselbständigkeit vor, beispielsweise weil die Pflegekraft nur einen pflegebedürftigen Kunden versorgt. Zu beachten ist auch, daß der Mindestlohn stets auch ausländischen Kräften zu zahlen ist! Familien, die eine Pflegekraft legal einstellen, werden dadurch zum Arbeitgeber und tragen neben einem hohen bürokratischen Aufwand vielfältige Risiken: sie müssen Sozialversicherungsbeiträge entrichten, Lohnfortzahlung und Urlaub nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gewähren und auch das Risiko eines Personalausfalles tragen.

Angesichts dieser Risiken kann sich auch hier eine auf den ersten Blick kostengünstige Lösung rasch als kostspieliger Albtraum entpuppen. Hinzu kommt, dass die Leistungen der Pflegekasse in diesen Fällen deutlich geringer sind, weil mit den Kassen die sogenannte “Pflegesachleistung” nur durch anerkannte Pflegedienste abgerechnet werden kann. In allen anderen Fällen zahlt die Pflegekasse nur die deutlich geringere “Geldleistung”. Angesichts dieser Fakten, so Pierobon, sei deshalb auch bei den legalen Angeboten der 24h Pflege ein sorgfältiger Vergleich der Angebote unverzichtbar.