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mindestens 3

Zahl des Monats Januar 2020:

Berlin – Keine Rabattverträge im Exklusivmodell mehr – das wünscht sich eine wachsende Zahl der Akteure, die in Deutschland die Arzneimittelversorgung stemmen und Tag für Tag mit Lieferengpässen zu kämpfen haben. Kurz vor Verabschiedung des „Faire-Kassenwettbewerbs-Gesetzes“, in das Gesundheitsminister Jens Spahn auch Maßnahmen gegen Lieferengpässe aufnehmen will, wird deutlich: Die Mehrheit der Versorger will, dass Rabattverträge mit drei Herstellern abgeschlossen werden.

Unsere Zahl des Monats Januar lautet deshalb: mindestens drei.

  • Ob Ärzteschaft, Klinikapotheker, Apotheker, Herstellerverbände, Großhändler oder die Deutsche Krankenhausgesellschaft – sie alle liefern in Stellungnahmen, Positionspapieren oder öffentlichen Statements ein einmütiges und klares Plädoyer für eine Einführung der Mehrfachvergabe in Rabattverträgen.
  • Der Grund dafür liegt darin – das bestätigen Studien des IGES-Instituts und des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) der ABDA – dass Rabattverträge, die im Exklusivmodell abgeschlossen werden, verstärkt zu Lieferengpässen führen.
  • Werden die Rabattverträge aber mit mindestens drei Unternehmen geschlossen, die ihre Wirkstoffe aus wenigstens zwei Quellen beziehen, erhöht das die Liefersicherheit.

Dabei ist nicht zu befürchten, dass eine Mehrfachvergabe zur Abschaffung der Rabattverträge und somit zu höheren Ausgaben für die Krankenkassen führt. Vielmehr können die Krankenkassen jederzeit – und das ist bereits bei jedem dritten Vertragsschluss der Fall – Rabattverträge auch nach dem sogenannten Open House Modell abschließen. Hier legen die Kassen die Höhe des von den Herstellern zu zahlenden Rabatts selbst fest und alle Hersteller des jeweiligen Arzneimittels entscheiden dann, ob sie dem Vertrag beitreten – was sie üblicherweise tun.

Eine Mehrfachvergabe in Rabattverträgen bedeutet deshalb nicht unbedingt höhere Preise für das Gesundheitssystem, sondern vielmehr: mehr Unternehmen, mehr Produktionsanlagen und mehr Lagerkapazitäten, die für die Sicherung der Versorgung der Menschen in Deutschland zur Verfügung stehen können.