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Nach dem günstigsten Mittel fragen / Zuzahlungspflicht bei vielen Arzneimitteln aufgehoben

RATGEBER / SERVICE

Düsseldorf – Bei mehr als 2.000 Arzneimitteln müssen Kassenpatienten seit 1. Juli nichts mehr zuzahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben für zahlreiche Arzneimittel die Festbeträge gesenkt. Das bedeutet, dass auch für viele Präparate die gesetzliche Zuzahlung entfällt. Und zwar dann, wenn ein Arzneimittel verordnet wird, dass mindestens 30 Prozent billiger ist als der gültige Festbetrag, den die Kassen übernehmen. Diese Ausnahme gilt für 79 von insgesamt rund 350 Wirkstoffgruppen, zum Beispiel für Herz-Kreislauf-Präparate, bei denen es mehrere Medikamente mit dem gleichen Wirkstoff gibt. “Patienten sollten auf alle Fälle beim Arzt oder Apotheker nach dem jeweils günstigsten Medikament fragen und bei Bestellungen im Internet auf preiswerte, aber identische Nachahmerpräparate achten”, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW. Tipps zum Umgang mit den neuen Zuzahlungsregelungen gibt’s als kostenlosen Download unter http://www.vz-nrw.de

Diese Information wurde im Rahmen des Projekts “Markttransparenz im Gesundheitswesen” mit Förderung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt.