Zusatztool im Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen
- Kostenloses Angebot bietet noch mehr Unterstützung für Pflegebedürftige
- Wichtig für Anträge bei der Pflegekasse und für Widerspruchsverfahren
- Schnelle Einschätzung zu Entscheidungen der Pflegekasse
Werden Menschen pflegebedürftig, ist das für die Betroffenen selbst, aber auch für die Angehörigen oft eine große emotionale Belastung. Neben der Frage, wer die Pflege übernimmt, geht es immer auch um die Frage, wie die Pflege bezahlt wird. Einen Teil der Pflegekosten übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung. Sowohl die Antragsstellung als auch die Einstufung in den Pflegegrad stellen Angehörige und Betroffene vor große Herausforderungen. Hier hilft der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen. In seiner verbesserten und erweiterten Fassung bietet er Orientierung und Entscheidungshilfen.
Seit April 2024 bietet der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen Menschen mit Pflegebedarf und ihren Angehörigen eine wichtige Orientierung: Anhand von 64 Fragen können Betroffene ihren voraussichtlichen Pflegegrad ermitteln und sich so besser auf Anträge bei der Pflegekasse vorbereiten. Mehr als 34.000 Personen nutzten dieses kostenlose Online-Angebot bereits. Nun wird der Service um eine entscheidende Funktion erweitert: den Widerspruchsgenerator. Er richtet sich an Menschen, die bereits eine Entscheidung der Pflegekasse über ihren Pflegegrad erhalten haben und prüfen möchten, ob sich ein Widerspruch lohnt.
So hilft der Generator beim Widerspruch
„Nicht immer sind Betroffene mit der Entscheidung der Pflegekasse einverstanden – mal zu Recht, mal zu Unrecht“, erklärt Felizitas Bellendorf, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Der Widerspruchsgenerator ermöglicht es, eine schnelle Einschätzung zu bekommen und – falls nötig – direkt ein fertiges Widerspruchsschreiben zu erstellen. Vielen Betroffenen fällt es auch schwer, eine passende Begründung zu formulieren. Hier unterstützt der Widerspruchsgenerator.“
Die Funktionsweise ist einfach: Nutzer:innen geben die relevanten Angaben aus dem Gutachten des Medizinischen Dienstes sowie ihre abweichende Einschätzung zu den Beeinträchtigungen oder zusätzliche Informationen in den Pflegegradrechner ein. Kommt das Tool zu einem höheren Pflegegrad als die Pflegekasse, erstellt es automatisch ein Widerspruchsschreiben mit Begründung. Dieses kann heruntergeladen, ausgedruckt und direkt an die Pflegekasse gesendet werden. Die Pflegekasse prüft den Fall dann erneut. Meist folgt eine Zweitbegutachtung durch den Medizinischen Dienst. Danach entscheidet die Pflegekasse, ob der Pflegegrad angepasst oder bestätigt wird.
Praxisbeispiele zeigen den Nutzen
- Herr M. ist in Pflegegrad 2 eingestuft, die Pflegekasse lehnte eine Höherstufung ab. Der Widerspruchsgenerator ermittelt jedoch Pflegegrad 3 und erstellt ein fertiges Schreiben – Herr M. kann fundiert einen Widerspruch formulieren.
- Frau R. erhält Pflegegrad 1, ist jedoch mit dem Ergebnis unzufrieden. Der Widerspruchsgenerator kommt zum gleichen Ergebnis wie die Pflegekasse und erläutert, warum ihre Einschränkungen nicht zu einer höheren Einstufung führen. Frau R. versteht die Entscheidung nun besser und verzichtet auf einen vermutlich aussichtslosen Widerspruch.
„Die neuen Funktionen helfen nicht nur dabei, Einstufungen zu überprüfen, sondern vermeiden auch unnötige Verfahren“, betont Felizitas Bellendorf. „Betroffene können so eine bewusste Entscheidung für oder gegen einen Widerspruch treffen.“
Der Widerspruchsgenerator ist kostenfrei über den Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen abrufbar und steht allen Interessierten online zur Verfügung. Die 64 Fragen im Pflegegradrechner müssen nicht in einem Stück beantwortet werden. Man kann das Verfahren unterbrechen und später fortsetzen. Am Ende der Bearbeitung erhalten die Ratsuchenden eine Übersicht der Antworten die sie eingetragen haben.
Weiterführende Informationen:
- Hier geht es zum Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen: www.verbraucherzentrale.nrw/node/93979
- Mehr zum Pflegegrad: www.verbraucherzentrale.nrw/node/35491
Förderhinweis
Der Pflegegradrechner wurde gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf-grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.