Berlin – Eine sechzigjährige selbstständige Bauingenieurin aus Brandenburg hat im Frühjahr 2023 an der Charité in Berlin ihrem Ehemann eine Niere gespendet. Infolge des Nierenverlustes ist die Spenderin selbst schwer erkrankt und nicht mehr in der Lage, ihr Ingenieurbüro in vollem Umfang zu führen. Daher hat sie Leistungen aus ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bei der NÜRNBERGER Versicherung AG beantragt. Dieser Antrag wurde mit dem Hinweis auf „Selbstverletzung“ abgelehnt. Dagegen hat die Spenderin beim Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 11 O 2766/26) Klage eingereicht.
Die beklagte Versicherung bleibt in der Klageerwiderung bei ihrem Standpunkt. Nach ihrer Auffassung habe die Nierenlebendspenderin ihre Gesundheitsbeeinträchtigungen mit der Spende vorsätzlich herbeigeführt. Die Versicherungsbedingungen würden Leistungen bei vorsätzlich herbeigeführter Krankheit, vorsätzlich herbeigeführtem Kräfteverfall oder vorsätzlich herbeigeführter Selbstverletzung ausschließen.
Diese Rechtsauffassung der NÜRNBERGER Versicherung AG ist nicht nur falsch, sondern auch im höchsten Maße unethisch. Die Entscheidung, einem anderen Menschen eine Niere zu spenden, belegt in keiner Weise den Wunsch, selbst absichtlich zu erkranken oder berufsunfähig zu werden. Nach der Klageerwiderung soll der Ausschluss auch bei Folgen gelten, welche die Spenderin nicht vorhersehen konnte.
Die Klägerin leidet nach dem Verlust der Niere unter einem Fatigue-Syndrom. Symptome sind chronische Erschöpfung, deutlich reduzierte körperliche und geistige Belastbarkeit, kognitive Störungen wie Konzentrationseinschränkungen und Vergesslichkeit sowie weitere sehr belastende Symptome. Studien zeigen, dass ein erheblicher Teil der Nierenlebendspender (ca. 10 bis 20 %; die Zahlen variieren) langfristig unter diesen Folgen der gut gemeinten Tat leiden. Dies bedeutet aber auch, dass zumindest nach Kenntnis der Wissenschaft die Mehrheit der Spender ohne nennenswerte Folgen bleibt. Darauf durfte die Klägerin, bestärkt durch die aufklärenden Mediziner der Charité, vor der Spende vertrauen.
Für die selbstständige Bauingenieurin sind diese eingetretenen gesundheitlichen Folgen eine existentielle Katastrophe.
Ralf Zietz, 1. Vorsitzender der IGN e. V.: „Wer einem Menschen eine Niere spendet, macht sich nicht absichtlich krank. Dass die NÜRNBERGER Versicherung AG die Spende trotzdem gegen die Versicherte verwendet, ist ein Skandal. Es widerspricht fundamental dem gesellschaftlichen Konsens, Organlebendspender vor Nachteilen zu schützen. Dies wurde auch jüngst bei der Novellierung des Transplantationsgesetzes bestätigt.“
Organlebendspender übernehmen für einen anderen Menschen ein dauerhaftes gesundheitliches Risiko. Wenn ein Versicherer im Schadensfall die Spende als Grund verwendet, den Existenzschutz zu verweigern, fehlt diesem Einsatz die verlässliche Absicherung. Das kann potenzielle Spender völlig zu Recht abschrecken und beschädigt zudem das Vertrauen in die Transplantationsmedizin.
Die IGN e. V. hat den Vorstand der NÜRNBERGER Versicherung AG aufgefordert, diese unhaltbare Rechtsauffassung zu revidieren. Gleichzeitig wird die IGN e. V. das Bundesministerium für Gesundheit sowie den Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages über diesen Fall informieren.
Dieser Fall und viele weitere, die die IGN e. V. begleitet, bestärken nach wie vor grundsätzliche Zweifel an diesem medizinischen Verfahren. Denn nicht nur die private Absicherung ist im Schadensfall unsicher, sondern auch die gesetzliche Absicherung gemäß SGB VII über die Unfallkassen wird nach wie vor regelmäßig nur über den mühsamen Klageweg erreicht.
Auf dieses systematische Staatsversagen weist die IGN e. V. seit Jahren hin!