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Organspende: vdek unterstützt Entscheidungsfindung mit aktualisiertem FAQ-Katalog

Tag der Organspende

Berlin – Am 6. Juni 2026 ist Tag der Organspende. Aus diesem Anlass hat der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) seinen umfangreichen FAQ-Katalog zum Thema Organspende aktualisiert, der auf der Website abgerufen werden kann. Die FAQ klären beispielsweise darüber auf, welche Organe gespendet werden können, ob es eine Altersgrenze gibt, wer die Kosten übernimmt und über vieles mehr. „Mit der Frage-Antwort-Sammlung möchten wir Versicherte dabei unterstützen, eine Entscheidung für oder gegen Organspende zu treffen und sie zu dokumentieren”, betont Uwe Klemens, ehrenamtlicher Verbandsvorsitzender des vdek. „Denn die große Mehrheit der Menschen in Deutschland steht der Organspende positiv gegenüber, aber viele halten ihre Entscheidung nicht fest.”

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass es in Deutschland nach wie vor zu wenige Spenderorgane gibt: Zu Jahresbeginn warteten rund 8.200 Patientinnen und Patienten auf ein Organ. Im vergangenen Jahr verstarben 633 Menschen, während sie auf der Warteliste für ein Spenderorgan standen.

„Organspende kann Leben retten. Jeder Einzelne kann auf eine Spende angewiesen sein, daher ist es auch die Verantwortung aller, sich mit der Frage der Spendenbereitschaft auseinanderzusetzen”, so Klemens weiter. „Neben grundsätzlichen Fragestellungen erläutern wir in unseren FAQ auch Detailfragen zum Ablauf einer Organspende, welche Regelungen im Ausland gelten, und klären natürlich auch über die Dokumentationsmöglichkeiten auf. Damit liefern wir die Grundlage für eine selbstbestimmte Entscheidung.”

Für die Dokumentation gibt es mehrere Möglichkeiten. Neben dem klassischen Organspendeausweis können Versicherte seit 2024 ihre Entscheidung auch per Krankenkassen- oder ePA-App in ein eigenes Onlineregister eintragen. Bereits rund 562.000 Menschen haben ihren Willen dort verzeichnet.

Neue Regelungen erleichtern Lebendspenden

Die FAQ klären auch über neue gesetzliche Regelungen zur Lebendspende auf, die eine Vergrößerung des Spenderkreises ermöglichen, um die langen Wartezeiten für schwerkranke Patienten zu verkürzen. Bislang ist die Lebendspende von Organen generell nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades erlaubt. Das hat der Bundestag gesetzlich geändert: Künftig sind auch sogenannte Überkreuz- und anonyme Nierenspenden zugelassen. Zudem erhalten Spenderinnen und Spender mehr Unterstützungsleistungen und die psychosoziale Betreuung wird gestärkt.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen:

Techniker Krankenkasse (TK)BARMERDAK-GesundheitKKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse.

Die Ersatzkassen versichern zusammen etwa 29 Millionen Menschen in Deutschland und sind damit Marktführer. Beim vdek arbeiten bundesweit rund 800 Beschäftigte. Hauptsitz des Verbandes ist Berlin. Für die regionale Präsenz der Ersatzkassen in den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen.