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Patientenrechte im Überblick

Ihr gutes Recht

Düsseldorf – Klären Ärzte unzureichend über empfohlene Behandlungen auf, haben Abrechnungen Mängel, verweigern Krankenkassen Leistungen oder bieten Praxen ihre Extras gegen Bares an, ist die Durchsetzung eigener Rechte für Patienten oftmals ein Problem. Bislang existiert in Deutschland weder ein Melderegister zur Erfassung von Behandlungsfehlern noch ein ausrei­chendes Gesetz, das für eine ausreichende Entschädigung von Patienten sorgt. Wie Ratsuchende dennoch ihre Ansprüche im Ernstfall geltend machen können, dabei hilft der Ratgeber „Ihr gutes Recht als Patient“ der Verbraucherzentrale NRW. Zur Sprache kommen auf 190 Seiten nicht nur Rechte gegenüber Ärzten, sondern auch gegenüber Psychotherapeuten, Apotheken, Heilpraktikern sowie in der Pflege. Ein ausführliches Kapitel beschäftigt sich mit dem Vorgehen bei Behandlungsfehlern. Informationen zu Leistungsansprüchen gegenüber Krankenkassen und Krankenhäusern runden den Ratgeber ab.

Der Ratgeber „Ihr gutes Recht als Patient“ ist für 9,90 Euro in jeder Bera­tungsstelle der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) kann das Buch auch bestellt werden.

Bestellmöglichkeiten: Verbraucherzentrale NRW, Versandservice, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf Tel: (02 11) 38 09-555, Fax: (02 11) 38 09-235, E-Mail: publikationen@vz-nrw.de, Internet: www.vz-ratgeber.de