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Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen – Beteiligung der PKV

vdek: Gesetzliche Pflegekassen wollen gemeinsame Prüfteams mit der PKV / Keine Alleingänge der PKV

Berlin – Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) fordert die private Krankenversicherung (PKV) auf, sich an gemeinsamen Qualitätsprüfungen in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen zu beteiligen. “Alleingänge bei den Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen, wie sich die PKV das vorstellt, sollte es bei den Prüfungen nicht geben”, betonte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des vdek.

In der gesetzlichen Pflegeversicherung prüfen die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen die rund 23.000 Einrichtungen einmal jährlich. Die Ergebnisse der Prüfungen sind Grundlage für die Pflegenoten, die im Internet veröffentlicht werden (http://www.pflegelotse.de ). Laut Gesetz sind die privaten Krankenversicherer dazu berechtigt beziehungsweise verpflichtet, sich an der Kontrolle der Einrichtungen in angemessener Form zu beteiligen. Werden die Prüfungen ohne Beteiligung der privaten Prüfer durchgeführt, muss sich die PKV mit 10 Prozent der Kosten beteiligen. Über die Art der Beteiligung gibt es zurzeit Unstimmigkeiten zwischen den gesetzlichen Pflegekassen und PKV.

Die gesetzlichen Pflegekassen halten es für sachgerecht, dass gemeinsame Prüfteams mit MDK- und PKV-Prüfern die Einrichtungen gemeinsam prüfen. Die PKV beharrt jedoch darauf, in 10 Prozent der Einrichtungen alleine zu prüfen, ohne Beteiligung des MDK. Ballast: “Nur eine gemeinsame Prüfung stellt sicher, dass die Benotung nach gleichen Kriterien und Maßstäben erfolgt. Schließlich sind rund 90 Prozent der Heimbewohner bei der GKV und damit in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Eine gemeinsame Prüfung ist daher nur legitim und im Interesse der Versicherten. Zudem stehen die Pflegekassen juristisch betrachtet in der Letztverantwortung. Klagt eine Einrichtung gegen die Prüfung, so klagt sie gegen die Landesverbände der Pflegekassen und nicht gegen die PKV.” Der vdek hat dem PKV-Verband daher landesweit Verhandlungen angeboten, um eine sachgerechte Beteiligung der PKV-Prüfer sicherzustellen.

Darüber hinaus erwartet der vdek, dass die PKV ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt, sich an den Kosten für die Prüfungen zu beteiligen. “Bisher ist noch kein Cent geflossen, obwohl die MDK im Jahre 2010 alle 23.000 Heime erfolgreich ohne Beteiligung der PKV geprüft haben (werden)”, so Ballast abschließend.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 24 Millionen Menschen in Deutschland versichern.

– BARMER GEK – Techniker Krankenkasse – Deutsche Angestellten-Krankenkasse – KKH-Allianz – HEK – Hanseatische Krankenkasse – hkk

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen “Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)” in Eisenach gegründet wurde. Sein Hauptsitz mit rund 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befindet sich seit dem 29.6.2009 in Berlin, Askanischer Platz 1.

In den einzelnen Bundesländern sorgen 16 Landesvertretungen und eine Geschäftsstelle in Westfalen-Lippe mit insgesamt weiteren 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.