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REZEPTFREIE MEDIKAMENTE IN APOTHEKEN / WETTBEWERB IMMER NOCH SCHLEPPEND

Presseinformation

Düsseldorf – Fünf Jahre nach Aufhebung der Preisbindung in Apotheken fin­det Wettbewerb beim Ver­kauf von nicht ver­schrei­bungs­pflichtigen Medikamenten noch immer nur vereinzelt statt. Das ist das Ergebnis von Schmerzmittel-Test­käufen der Verbraucherzentrale NRW in 500 Vorort- und 30 Online-Apo­the­ken. „Auf dem Markt freiverkäuflicher Arzneimittel zahlt sich der Wettbewerb noch nicht in Cent und Euro aus. Am ehesten haben internetkundige Verbrau­cher eine Chance, rezeptfreie Medi­kamente über Versandapotheken preis­werter zu bekommen“, kriti­siert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucher­zen­trale NRW, die Stagnation auf dem Markt. „Apotheker sollten sich schleunigst von ihrer starren und einheitlichen Preisgestaltung verab­schieden, die sich an den unverbindlichen Preisempfehlungen der Pharma-Industrie orientiert“, for­dert Müller: „Nur wenn bei freiver­käuflichen Arzneien der Wettbewerb flo­riert, kön­nen Patienten auch von Preis­senkungen profitieren.“

Seit Januar 2004 ist die Preisbindung bei nicht verschreibungs­pflichti­gen Medi­kamenten in Deutschland aufge­hoben. Apo­theken können seitdem ihre Preise für dieses Segment selbst festlegen. Im gleichen Atem­zug wurden die gesetz­lichen Krankenkassen von der Erstattungspflicht für nicht ver­schrei­bungs­pflich­tige Medikamente entbunden. Hinter­grund der neuen Regeln: Die Preisfreigabe sollte Wettbewerb erzeugen und dadurch Kunden Preisvorteile ermöglichen. Erstmals prüfte die Verbraucherzentrale NRW anhand von fünf gängigen Medikamen­ten im Juni 2006, inwiefern dieses Kalkül in der Praxis auf­gegangen ist, – mit ernüchterndem Ergeb­nis: Bei mehr als 90 Prozent in damals bundesweit 343 Apotheken war Wettbewerb bei freiverkäuflichen Medikamenten ein Fremd­wort.

Dieser Sachstand hat sich zweieinhalb Jahre später mit Blick auf eine zweite Stichprobe kaum verändert. Anhand der beiden Schmerzmittel Aspirin und Voltaren untersuchte die Verbraucherzentrale NRW im November 2008 erneut, ob die Freigabe der rezeptfreien Medikamente zu unterschiedlichen Prei­sen führt. In 500 Präsenzapotheken in 25 NRW-Städten (10,5 Prozent aller Apotheken landes­weit) und in 30 Online-Apothe­ken wur­den jeweils Packungen mit 20 Aspirin-Tabletten und 120 Gramm Voltaren-Schmerzgel geordert. Ent­täu­schendes Ergebnis bei Aspirin: In 404 bzw. 80,8 Prozent der Apotheken ent­spricht der Preis von 4,97 Euro immer noch der unverbindli­chen Preis­emp­feh­lung (UVP). 29 Apotheken run­deten die UVP nur um wenige Cent ab, man­che sogar auf. Auch beim Präparat Voltaren ori­entieren sich die Apothe­ker mit dem Preis von 12,95 Euro am Tipp der Hersteller. Dass es auch anders geht, zeigt sich bei Apo­the­ken, die die Packung Aspirin zu 2,90 Euro (42 Pro­zent Erspar­nis) und Voltaren zu 6,90 Euro (47 Prozent Ersparnis) unter der unver­bind­lichen Preis­emp­feh­lung anbieten.

Ein positives Beispiel für Preisbewegung am Markt ist Wuppertal: Dort weisen mehr als drei Viertel der Apotheker bei Voltaren unterschiedliche Preise zwischen 7,95 Euro und 12,99 Euro auf. Dagegen sind die Preise beider Schmerz­mittel in Alsdorf und Reck­linghausen zu hundert Prozent in den unter­suchten Apothe­ker iden­tisch. Besonders auffällig war die Orientie­rung von Apo­theken an der Preisges­taltung der Konkur­renz in der Nachbarschaft. Vor allem bei Dis­count-Apo­theken wurde deutlich, dass ihr Preisniveau einen kos­tensenkenden Ein­fluss ausübt. Dass Konkurrenz das Geschäft belebt, zeigt sich hingegen bei 30 unter­suchten Online-Apotheken: Aspirin und Voltaren werden in den deut­schen Internet-Filialen zwi­schen fünf und 53 Prozent preisgünstiger angebo­ten als von den Her­stel­lern empfohlen. Selbst wenn man die Versandkosten zwi­schen 2,90 Euro und 6,00 Euro hinzuaddiert, toppen lediglich zwei Internetan­bieter den übli­chen Preis, der in den örtlichen Apotheken verlangt wird. Aller­dings hapert’s bei eini­gen Anbie­tern im Netz noch bei den Bestell- und Ver­sandmo­dalitäten. „Apotheken setzen offenbar auch fünf Jahre nach dem Wegfall der Preis­bindungsfrist weiter auf die alte Fest­preisregel und ignorie­ren den Wett­be­werb, auf den Patienten ange­sichts von Kostensteigerungen auf dem Gesund­heits­markt dringend angewiesen sind“, fordert der NRW-Verbraucher­zentralen­vorstand, dass die Preisgestaltung endlich in Gang kommt. Pati­en­ten, die auf nicht ver­schreibungspflichtige Medika­mente ange­wiesen sind, sollten beim Apotheker nicht nur nach Risiken und Nebenwir­kungen, sondern auch nach dem Preis fra­gen und diesen mit anderen Angeboten vergleichen.

Die Untersuchung zu rezeptfreien Medikamenten in Apotheken wurde mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Umwelt und Natur­schutz, Land­wirt­schaft und Verbrau­cherschutz des Landes Nordrhein-Westfa­len durchge­führt. Den 32-seitigen Untersuchungsbericht „Apotheken-Check 2008. Preis­ver­gleich nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel“ gibt’s als kos­tenlosen Down­load im Internet unter http://www.vz-nrw.de